Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Rhön-Grabfeld
Icon Pfeil nach unten
Bad Königshofen
Icon Pfeil nach unten

Großbardorf: Großbardorf verkürzt Ruhezeiten für Öko-Urnen

Großbardorf

Großbardorf verkürzt Ruhezeiten für Öko-Urnen

    • |
    • |
    Die Änderung der Friedhofssatzung in Großbardorf betrifft die Erdurnengräber.
    Die Änderung der Friedhofssatzung in Großbardorf betrifft die Erdurnengräber. Foto: Regina Vossenkaul

    In der Sitzung des Gemeinderates in Großbardorf wurde die Friedhofssatzung geändert. Wie Bürgermeister Josef Demar mitteilte, bestehen seitens des Gesundheitsamts bei ausschließlicher Verwendung von Öko-Urnen keine Bedenken, die Ruhefrist der Urnengräber von bisher 20 auf 15 Jahre zu verkürzen. Das wurde in die Satzung aufgenommen. Für bereits bestehende Urnengrabstätten kann die Nutzungszeit auf Antrag von 20 auf 15 Jahre verkürzt werden kann. Ein Kostenersatzanspruch wird ausgeschlossen.

    Außerdem regelt die Satzungsänderung die Größe der Urnen-Erdgrabstätten und legt diese auf maximal 0,60 m Breite und 0,60 m Höhe fest. Die Ruhefrist für Körperbestattungen bleibt bei 20 Jahren, alle anderen Regelungen der Satzung bleiben in Kraft.

    Bauantrag wurde genehmigt

    Es lag ein Antrag auf Baugenehmigung vor zur Erweiterung einer Wohnung im Dachgeschoss, das Grundstück befindet sich im Bebauungsplans "Am Weißen Kreuz". Dafür wurde Befreiung erteilt hinsichtlich der Dachform und der Dachneigung.

    Das Angebot für einen Wartungsvertrag mit der Firma Dormakaba für die Türsysteme im Gemeindezentrum wurde angenommen. Die jährliche Servicegebühr liegt bei 332 Euro.

    Die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Großbardorf ist örtlich geprüft worden. Das Ergebnis wurde festgestellt und Entlastung erteilt. Die Rechnungsprüfung ergab keine Beanstandungen. Der endgültige Verwaltungshaushalt umfasst 2 331 107 Euro, der Vermögenshaushalt 2 177 570 Euro. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt betrug 486 012 Euro. Es gab Ende des Jahres 2019 Rücklagen in Höhe von 490 409 Euro und Schulden in Höhe von 1 107 600 Euro.

    Kleinprojektförderung wird angemeldet

    Die Gemeinde will das Projekt "Stockbrunnen" für die Kleinprojektförderung des Amtes für Ländliche Entwicklung, die von der Allianz verwaltet wird, anmelden. Die Antragstellung muss bis 22. Februar und die Fertigstellung bis 1. Oktober erfolgen. Zur Durchführung sollen Angebote der Firmen Dahinten und Metallbau Demar eingeholt werden. Der historische Schöpfbrunnen, der früher zur Wasserversorgung der Dorfbevölkerung beigetragen hat, soll auf Anregung einiger Bürger wieder aufgebaut werden. Einige haben ihre Mithilfe angeboten. Die Kosten betragen ungefähr 20 000 Euro, es gibt Zuschüsse von höchstens 10 000 Euro.

    Keine Einwände, da die Interessen der Gemeinde Großbardorf nicht berührt werden, gab es zum Antrag der Gemeinde Stadtlauringen, die den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie den Flächennutzungs- und Landschaftsplan "Solarpark Oberlauringen" ändern will.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden