Mit der Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Rechtsbeziehungen der Stadt Münnerstadt und der Gemeinde Burglauer auf dem Gebiet des Schulwesens startete die achte Sitzung des Gemeinderates um Bürgermeister Marco Heinickel. Im Jahr 1979 schlossen die Gemeinde Burglauer und die Stadt Münnerstadt einen Vertrag über die Rechtsbeziehungen im Bereich des Schulwesens. Dieser Vertrag regelt die Kostenverteilung für den Schulaufwand sowie die Schülerbeförderung und Beaufsichtigung unter Berücksichtigung der Schulsprengel der Grundschule Burglauer und der Freiherr-von-Lutz Mittelschule Münnerstadt.
Da der Vertrag aus dem Jahr 1979 sowohl sachlich als auch rechtlich veraltet ist, bedarf er einer Neufassung. Das Ziel ist eine "verwaltungsarme" und kostengünstige Umsetzung der Kostenverteilung. Es wird daher beabsichtigt, die bisherige Schulorganisation beizubehalten. Doch im neu gefassten Vertrag sollen die aktuellen rechtlichen Bestimmungen eingepflegt werden, so Heinickel. "Der Vertrag ist einfach gestrickt", fügte er an.
Zusätzlich wurde eine Regelung zur Abrechnung für die Mittagsbetreuung ergänzt. Die Kosten der 27 Reichenbacher Schüler, die die Burgläurer Grundschule besuchen, übernimmt die Stadt Münnerstadt. Heinickel fügte an, dass der Standort der örtlichen Grundschule ohne die Schulkinder der Nachbargemeinde in ihrer Existenz gefährdet wäre. Die Burgläurer und Reichenbacher Mittelschüler besuchen die Freiherr-von-Lutz Mittelschule in Münnerstadt. Nachdem die Mandatsträger dem Ganzen zustimmten, beschlossen sie, Bürgermeister Marco Heinickel zur Vertragsunterzeichnung zu ermächtigen.
Auch der zweite Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit Schule und da mit der Zeit nach dem vormittäglichen Pauken. Es ging um die Nachmittagsbetreuung, auf die Kinder künftig ein Recht haben sollen. Die Örtliche Bedarfsfeststellung im Zusammenhang mit dem stufenweisen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter ab 2026 landete so am Ratstisch.
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter sieht die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 vor. Der Anspruch erstreckt sich zunächst auf alle Kinder der ersten Jahrgangsstufe. In den Folgejahren soll er um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Ab dem Schuljahr 2029/2030 soll jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor, wobei die Unterrichtszeit hiervon umfasst ist. Zudem soll verpflichtend eine Ferienbetreuung angeboten werden. Die Festlegung von Schließzeiten ist auf maximal 20 Tage pro Jahr begrenzt.
Der Gemeinderat beschloss, bis zu 71 Ganztagsbetreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Die erforderlichen Plätze für die Nachmittagsbetreuung der Kinder aus Burglauer, Reichenbach und für Gastkinder sind im Bestand der Grundschule Burglauer dargestellt, so Marco Heinickel. Er merkte an, dass man mit den bestehenden Räumlichkeiten klarkommen werde.
Burglauers zweiter Bürgermeister Carsten Voll übte Kritik an der Qualität der Form der Nachmittagsbetreuung. "Die Hausaufgaben sollten schon stimmen", merkte er an. Der Bedarf ist rechnerisch ermittelt, die Räumlichkeiten sind da und wie die Betreuungsform künftig aussehen soll, werde für künftigen Diskussionsstoff unter den Mandatsträgern sorgen. "Es ist auch eine Preisfrage", fügte Heinickel an.