In Rothausen sollen innerorts mehrere Bauplätze und ein Mehrgenerationenplatz geschaffen werden, wurde im Gemeinderat Höchheim besprochen. Durch den Abriss von zwei denkmalgeschützten Gebäuden und einem dritten, seit langem unbewohnten Anwesen, könnte ein Areal für eine neue Bebauung entstehen.
Um ein denkmalgeschütztes Gebäude und sei es noch so verfallen, abreißen zu können, bedarf es einer amtlichen Genehmigung. Beim Gebäude "Untere Dorfgasse 1" handelt es sich um ein Fachwerk-Wohnstallhaus mit einer Scheune aus dem 18. Jahrhundert. Das zweite Gebäude, "Untere Dorfgasse 2", war ein zweigeschossiges Wohnhaus aus dem Jahr 1692/93 mit Umbau 1890/91. Alle Gebäude sind baufällig.
Wie Bürgermeister Michael Hey berichtete, liegt die Entscheidung über den Abriss der denkmalgeschützten Gebäude seitens des Landratsamtes noch nicht vor. Beraten wurde, ob die Gemeinde einen Zuschussantrag aus dem Programm "Innen statt Außen" stellen sollte. Wie die Verwaltung mitteilte, richtet sich die Höhe der Förderung danach, welche Maßnahmen in diesem Bereich geplant sind. Neben einer konkreten Planung werden eine Kostenermittlung und ein Zeitplan gefordert.
Wartezeiten von mehreren Jahren sind möglich
Die bisherigen Förderzusagen in diesem Programm sein stark überzeichnet, hieß es, sodass Wartezeiten von mehreren Jahren realistisch sind. Es stünden noch rund 180 Maßnahmen zur Bearbeitung an, sodass eine eventuelle Zusage sehr lange dauern könnte. Das Programm würde außerdem Einfluss auf die Planung der Bauwilligen nehmen. Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat, die drei Anwesen, sobald es dafür "Grünes Licht" gibt, in Eigenverantwortung zu gestalten. Der Verkauf der Bauplätze bringt einen Teil der Kosten zurück.
Der Kalkulationszeitraum für die Kanalgebühren beträgt in der Gemeinde Höchheim ab nächstem Jahr vier Jahre, die aktuelle Kalkulation endet mit diesem Jahr. Eine Überdeckung von rund 89.000 Euro aus den Vorjahren wurde bereits in der alten Kalkulationsperiode überwiegend abgebaut und kam somit den Verbrauchern wieder zugute. Aufgrund der enorm gestiegenen Energiekosten wurde beschlossen, die Grundgebühr für einen normalen Haushaltsanschluss von bisher 80 auf 120 Euro pro Jahr zu erhöhen, damit sind 31 Prozent der entstehenden Kosten durch die Grundgebühr abgedeckt, zulässig sind bis zu 60 Prozent. Die Kanalgebühr beträgt für die Jahre 2023 bis 2026 pro Kubikmeter 3,43 Euro. In der vorhergehenden Kalkulationsperiode, die zwei Jahre betrug, waren die Verbrauchsgebühren von vorher 3,88 Euro auf 2,10 Euro pro Kubikmeter Abwasser gesenkt worden. Die Gebühren werden nach dem Frischwasserverbrauch berechnet.
Holzlagerplatz auf einer gemeindlichen Fläche
Die Gemeinde tritt dem Zweckverband Klärschlammtrocknung Haßberge bei, wurde beschlossen. In Irmelshausen besteht Bedarf für einen Holzlagerplatz auf einer gemeindlichen Fläche. Es lagen auch zwei Vorschläge vor. Die entsprechende Fläche wird dann in kleineren Parzellen an interessierte Bürger verpachtet. Ein Pachtzins wird noch festgelegt.
Bürgermeister Hey blickte am Ende der Sitzung auf ein ereignisreiches Jahr zurück und erinnerte an die Dorferneuerung in Höchheim und Gollmuthhausen, die im nächsten Jahr beginnt. Eine Teilnehmergesellschaft, bestehend aus Vertretern beider Orte, wird im ersten Quartal 2023 gewählt. Man sollte sich jetzt schon Gedanken über geeignete Personen machen. Er bedankte sich bei allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr.
