Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B279 bei Bischofsheim wurde am Freitagnachmittag der Fahrer eines Transportunternehmens überprüft. Laut Polizeibericht konnte der Kraftfahrer den Polizisten keine Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten vorweisen und verstieß somit gegen das Fahrpersonalgesetz. Nach der Anzeigenaufnahme konnte er seine Fahrt fortsetzen.
Bischofsheim