Auf ungemein großes Interesse ist die jüngste Gemeinderatssitzung bei der Burgwallbacher Bevölkerung gestoßen. Grund war der Bauantrag zur Nutzungsänderung des Gastronomiebetriebes „Liesbach-Bräu“, auch bekannt als „Hotel Waldesruh“ in der Burgwallbacher Liesbachstraße.
Hierzu war die Sitzung auch nach Burgwallbach in das Bürgerhaus verlegt worden, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, direkt die Diskussion über das brisante Thema vor Ort mitzuverfolgen. Die Burgwallbacher nahmen diese Gelegenheit auch in großer Anzahl wahr. Manche Bürgerversammlung der letzten Jahre hatte dagegen schon weniger Teilnehmer verzeichnet.
Ausführlich hatte die Verwaltung im Vorgriff die rechtlichen Fragen zum Bauantrag geklärt, welche von Bürgermeister Rudi Zehe dann ebenso ausführlich vorgetragen wurden. Danach soll das Restaurant und Hotel umgebaut und künftig als Gemeinschaftsunterkunft für circa 70 Asylbewerber genutzt werden. Nach Auskunft des Eigentümers soll der Gastronomietrieb zunächst noch bis zum Jahresende laufen. Nach einer kurzen Umbauphase könnten dann je nach Baufortschritt voraussichtlich zum 1. April 2016 die Asylsuchenden einziehen.
Änderungen am Gebäude selbst werden vorwiegend im Innern des Gebäudes vorgenommen, indem im Erdgeschoss Büro und entsprechende Aufenthalts- und Funktionsräume entstehen, im Obergeschoss und Dachgeschoss entstehen dann die Mehrbettzimmer.
Zur Sicherung des Brandschutzes ist ein Zugang über eine Spindeltreppe zum Dachgeschoss auf der Nordwestseite, den Nachbargrundstücken zugewandt, vorgesehen. Damit verbunden wird eine Dachgaube ebenfalls zu dieser Seite hin erstellt. Die Treppe liegt allerdings außerhalb der Baugrenzen, weshalb eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig sei.
Feuerschutzrechtlich mache diese Nottreppe keinen rechten Sinn, stieß der Bürgermeister die Diskussion an, weil sie bei einem Ernstfall gar nicht einsehbar sei. Darüber hinaus sei sie nur für die Insassen des Dachgeschosses erreichbar. Eine Verbindung zum Obergeschoss fehle gänzlich. Den Argumenten des Bürgermeisters schlossen sich auch die Gemeinderäte voll und und ganz an.
Die bauplanungsrechtliche Frage über die Zulässigkeit des Bauvorhabens insgesamt sei allerdings in den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung klar formuliert, stellt die Verwaltung weiterhin fest. So sei das Vorhaben als Anlage für soziale Zwecke zu beurteilen.
Dies beinhalte auch die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, Aus- und Übersiedlern. Solche Anlagen seien in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig. Dies warf natürlich die Frage auf, ob sich die zukünftigen Bewohner dann allein auf dem Grundstück befänden oder auch von einem Sozialdienst betreut würden.
Hierauf konnte der Bürgermeister die Auskunft erteilen, dass bei Unterkünften mit mehr als 70 Bewohnern immer ein Betreuer vor Ort sei. Dies habe die Regierung von Unterfranken bei einer Nachfrage auch bestätigt. Allerdings, so der Bürgermeister, gäbe es noch keinen Vertrag mit der Regierung von Unterfranken, der Bauantrag sei derzeit als Absichtserklärung zu sehen, Fakten würden damit noch nicht geschaffen.
Auf Nachfrage bestätigte der Bürgermeister ebenfalls, dass die Pläne durch den Bauherrn den direkt beteiligten Nachbarn nicht zur Unterschriftsleistung vorgelegt wurden. Die Nachbarn wurden allerdings durch die Verwaltung schriftlich informiert, damit wurde ihnen Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben.
Der Beschluss durch den Gemeinderat fiel einstimmig aus.
Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung wurde dem vorgelegten Bauplan entsprechend erteilt. Eine Absage erteilten die Gemeinderäte allerdings dem Bau der Nottreppe. Dafür müsse ein anderer Standort gefunden werden.
Eine Bürgerversammlung, welche dann auch zum großen Teil diesem Thema gewidmet sein wird, will der Bürgermeister voraussichtlich in der 2. Dezemberwoche dieses Jahres abhalten.