In der jüngsten Gemeinderatssitzung waren die Dauerwohnsitze in den Ferienhausgebieten in Serrfeld und Sulzdorf Thema.
In der jüngeren Vergangenheit war die Frage aufgeworfen worden, wie mit der zunehmenden Anzahl an Dauerwohnsitzen in Wochenend- und Ferienhausgebieten umgegangen werden soll. Insbesondere in der Bürgerversammlung Serrfeld war dieses Thema diskutiert worden. Ein Wochenendhaus dort darf laut Bebauungsplan nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Erholungsgebiet am Reuthsee“ war als Sondergebiet für Ganzdachhäuser eingestuft worden. Beide Gebiete fallen unter die Bestimmungen des Paragrafen 10 der sogenannten Baunutzungsverordnung. Dieser regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben in Gebieten, die der Erholung dienen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Reuthsee-Siedlung trotz abweichender baurechtlicher Bestimmungen auch für das dauerhafte Wohnen bedingt geeignet. Das Gebiet hat sich in den vergangenen Jahrzehnten faktisch bereits zu einem allgemeinen Wohngebiet mit überwiegender Dauerwohnnutzung entwickelt.
Für das Wochenendhausgebiet Serrfeld wird die schleichende Entwicklung hin zu einer zunehmenden Dauerwohnnutzung kritisch bewertet. Ebenso sieht es das Landratsamt Rhön-Grabfeld.
Der Gemeinderat beschloss hierzu, die Eigentümer der Grundstücke darauf hinzuweisen, dass die Wochenendhausgrundstücke nicht als Dauerwohnung genutzt werden dürfen. Seit dem 1. Juli werden für dieses Gebiet keine Bauvorhaben mehr genehmigt, durch die Wochenendhäuser in Dauerwohnungen verwandelt werden könnten – insbesondere hinsichtlich der überbaubaren Fläche und der Errichtung von Garagen oder Carports.
Die Neubegründung von Dauerwohnungen im Wochenendhausgebiet Serrfeld wird zukünftig zur Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und Eingriffsmöglichkeiten vom Einwohnermeldeamt an das Landratsamt Rhön-Grabfeld weitergegeben.