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Bad Neustadt: Landespflegegeld noch rechtzeitig sichern

Bad Neustadt

Landespflegegeld noch rechtzeitig sichern

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    Seit 2018 bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1.000 Euro ausbezahlt.

    Für das laufende Pflegegeldjahr (1. Oktober 2023 bis 30. September 2024) kann der Erstantrag auf Landespflegegeld noch bis zum 31. Dezember gestellt werden. Darauf macht das Landratsamt des Landkreises Rhön-Grabfeld aufmerksam. Aus der Mitteilung stammen auch die folgenden Informationen. 

    Wer im oben genannten Zeitraum (Pflegegeldjahr) einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt hat, der mit mindestens Pflegegrad 2 bewilligt wurde, ist anspruchsberechtigt für das Landespflegegeld. Ein einmal gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchsvorrausetzungen bestehen bleiben. Ein neuer Antrag muss dementsprechend nicht gestellt werden. Anspruchsberechtigt ist der Pflegebedürftige. Dieser kann entscheiden, wie er das Geld einsetzen möchte. Es ist nicht zweckgebunden.

    Dem unterzeichneten Antrag sind folgende Anlagen zuzufügen: • Ablichtung des Bescheides der Pflegekasse (nicht das MDK-Gutachten) • Falls gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht: eine Ablichtung der Vollmacht oder des Betreuerausweises.

    Antragsformulare und weitere Informationen gibt es im Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld oder im Internet unter http://landespflegegeld.bayern.de.

    Für Fragen steht der Pflegestützpunkt im Landratsamt (Spörleinstraße 11, Bad Neustadt) zur Verfügung. Dieser hat am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9 bis 13 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 13 bis 17 Uhr geöffnet. Telefonisch sind die Pflegeberater unter Tel.: (09771) 94-129 erreichbar, per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@rhoen-grabfeld.de.

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