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Managementplan für Rhöner Trockenhänge

Bad Neustadt

Managementplan für Rhöner Trockenhänge

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    Die Trockenhänge gelten als FFH-Gebiet. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, die die Europäische Union bereits im Mai 1992 zum Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen erlassen hat, verfolgt das Ziel, ein zusammenhängendes europäisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung "Natura 2000" zu errichten und zu erhalten, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken.

    Demnach sieht die FFH-Richtlinie vor, dass für jedes einzelne Gebiet von europäischer Bedeutung Managementpläne erstellt werden. In den Plänen werden unter anderem die Maßnahmen erläutert, die notwendig sind, damit die schützenswerten Lebensräume ihre typischen Eigenschaften behalten oder so weiter entwickelt werden, dass sie den Anforderungen von "Natura 2000" entsprechen. So ein Managementplan ist vergleichbar mit dem Pflege- und Entwicklungsplan, wie er beispielsweise für das Biosphärenreservat existiert.

    In Bayern wurden jetzt vier FFH-Gebiete für eine erste Erprobungsphase in Sachen Managementplan ausgewählt, darunter in Unterfranken die Trockenhänge im Saale-, Streu- und Löhriether Tal.

    Das FFH-Gebiet umfasst die Flächen des bestehenden Naturschutzgebietes "Trockenhänge bei Unsleben", den Saaletal-Prallhang zwischen Heustreu und Hollstadt sowie die Hangbereiche im Stadtgebiet von Bad Neustadt zwischen Mühlbach und Löhrieth.

    Aufbauend auf der Erfassung der Nutzungen und Strukturen, der Gefährdungen, Beeinträchtigungen und Störungen sowie einer Abgrenzung der einzelnen Lebensräume wird das FFH-Gebiet bewertet. Anhand der Beurteilung werden dann zum einen Ziele festgelegt, zum anderen aber auch alle möglichen Maßnahmen, die zum Erhalt des günstigen Zustands der Lebensräume sowie der dort heimischen Arten beitragen.

    Außer den Erhebungen im Gelände sammelt das Fachbüro in den kommenden Monaten auch Informationen bei Fachbehörden, Kommunen, Verbänden, Experten sowie teilweise auch bei den Grundstückseigentümern. Im Interesse eines guten Ergebnisses bitte die Regierung alle Beteiligten, das Planungsbüro bei der Arbeit zu unterstützen.

    Wichtig ist der Regierung in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass der Managementplan keine Auswirkung auf die Bewirtschaftungsformen in dem Gebiet hat. Er begründe keinerlei Verpflichtungen für private Grundstückseigentümer.

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