Eine gute Wetterlage mag zwar das Einbringen gewisser Ernteerzeugnisse auch am Sonntag rechtfertigen – für Forstarbeiten gibt es jedoch keine Erlaubnis.
Am Sonntagvormittag drangen allerdings im Gemeindebereich von Fladungen Geräusche von Forstarbeiten aus einem Waldgebiet. Die Polizei traf einen Arbeiter an, der seine Tätigkeiten dann sofort einstellte. Um eine Anzeige nach dem Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage wird er jedoch nicht herumkommen.