Mit einer überraschenden Stellungnahme wartete Stadtrat Ralf Stengel am Ende der Stadtratssitzung am Donnerstag auf. Angesichts der vom Stadtrat im Juli 2019 gegen ihn verhängten schriftlichen Ermahnung sieht er sich nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Würzburg vom 14. Februar dieses Jahres voll rehabilitiert. Ergänzend hatte der Richter im Beschluss angemerkt, dass es der Maßnahme des Stadtrates offensichtlich an einer Rechtsgrundlage mangelt und sie ein eigenwilliges Demokratieverständnis offenbare.
Doch um was war es eigentlich gegangen? Ralf Stengel schildert den Ablauf so: Ein Bürger der Stadt habe ihn Ende April vorigen Jahres gebeten, ihn zusammen mit dem Geschäftsführer des unterfränkischen Einzelhandelsverbands zu einem Termin bei der Regierung von Unterfranken zu begleiten, bei dem es um die geplante Bebauung des ehemaligen Büttnerbräugeländes gehen sollte. Zur Vorbereitung auf den Termin, der dann später abgesagt wurde, war um detaillierte Angaben zum Sachverhalt gebeten worden.
Zweifel an Städtebauförderung
In dem Mail, von dem die Stadt Kenntnis erhalten hatte, hatte Stengel nach eigener Aussage Zweifel an der weiteren Berechtigung der Städtebauförderung geäußert, da der Planentwurf nach seiner Auffassung mit der Zielsetzung der Städtebauförderung im Widerspruch stehe. Das Fazit der Email sei dann Grund für die Ermahnung gewesen, so Stengel. Hier der Wortlaut: "Dies war nur ein Streifzug von Fakten, die wir beim gemeinsamen Termin vertiefen und belegen können. Diese geben schon den Hinweis, dass die Städtebauförderung gekürzt werden sollte, wenn an diesem Expansionskurs, und hier im speziellen an diesen Planungen des SO-Gebietes, weiterhin festgehalten wird."
Nach Versuchen, die nicht öffentlich verhängte Ermahnung durch den Stadtrat wieder zurückzunehmen, reichte Stengel Klage gegen die Stadt ein. Am 23. Januar schließlich sei die Rücknahme der Ermahnung im nichtöffentlichen Teil beschlossen worden. Allerdings sei das ganze Verfahren der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben, so Stengel, der den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Februar abgewartet hatte, bevor er am Donnerstag damit an die Öffentlichkeit gegangen ist. Es seien einige Unwahrheiten kursiert, erklärte Stengel. Deshalb sei er auch gezwungen, zu seiner Rehabilitation die Sache öffentlich zu machen. Der Beschluss des Gerichts zeige ihm, dass die Ermahnung gegen ihn zu keinem Zeitpunkt hätte durchgeführt werden dürfen, weil sie dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung widerspreche.