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Bad Neustadt: Oralsex-Vorwurf: Freispruch mit Folgen

Bad Neustadt

Oralsex-Vorwurf: Freispruch mit Folgen

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    Um den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs ging es am Amtsgericht Bad Neustadt.
    Um den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs ging es am Amtsgericht Bad Neustadt. Foto: Karin Nerche-Wolf

    Manchmal entscheiden wenige Tage darüber, ob etwas eine schwere Straftat ist oder auf einer Einvernehmlichkeit beruht, zu der sich sehr viel frühreifes Verhalten gesellt. Ein paar Tage nur fehlten an einem Sommerabend 2014 bis zum 14. Geburtstag eines Mädchens, das eine zentrale Figur einer Gerichtsverhandlung in Bad Neustadt war. Angeklagt war in dem Fall ein heute 22-Jähriger, der während einer Trink- und Grillfeier im Landkreis Oralsex mit dem Mädchen vollzogen haben soll. Die Straftat "schwerer sexueller Missbrauch einer Minderjährigen" stand im Raum.

    Von der Minderjährigkeit gewusst?

    Hat der orale Geschlechtsverkehr wirklich stattgefunden? Und hat der Angeklagte gewusst, dass das Opfer zum damaligen Zeitpunkt erst 13 war? Einen Vormittag lang versuchte Richter Joachim Hein zusammen mit der Staatsanwaltschaft, sozusagen Licht ins Halbdunkel jenes Zimmers zu bringen, in dem sich der Oralverkehr zugetragen haben soll.

    Drei Jungs und zwei Mädchen waren an einem lauen Sommerabend spontan zu einer Grillparty zusammengekommen, bei der auch "Saufspiele", wie es eine Zeugin formulierte, eine Rolle spielten. Irgendwann im Verlauf der Party sollen sich der Angeklagte F., der auch Wohnungseigentümer war, sowie das minderjährige Opfer G. in ein Zimmer zurückgezogen haben. Als die Zeugen S., W., und K. um das Haus gingen und durch das Zimmerfenster lugten, hätten alle drei den Oralverkehr beobachtet.

    Erinnerungen nicht mehr ganz taufrisch

    Nach rund vier Jahren waren die Erinnerungen nicht mehr ganz taufrisch. Der eine glaubte, ein Licht habe gebrannt im Zimmer. Die andere erinnerte sich an ein Halbdunkel. Aber auch wenn die Zeugen für eine gute Sicht hochspringen oder sich am Fensterbrett hoch hangeln mussten: Sie alle waren sich sicher, dass es zu dem Geschehen kam, das auch vom Gericht mit allerlei volkstümlichen Vokabeln beschrieben werden musste.   

    Zu Beginn der Verhandlung beteuerte zwar der Angeklagte über eine Einlassung des Verteidigers, dass es zum Sex nicht gekommen sei, doch hatten an dieser Aussage das Gericht wie auch der Staatsanwalt am Schluss erheblichen Zweifel.

    Zeugin: "Nur auf dem Schoß gesessen"

    Die Frage allerdings, ob der Angeklagte wirklich wissen musste, dass G. noch nicht das 14. Lebensjahr erreicht hat, die konnte das Gericht nicht klären. Das Alter des Mädchens war wohl kein Thema bei der Party, auch wenn Zeugin K. den Geburtstag gekannt hatte. Der Angeklagte war wohl im Kontakt mit dem Mädchen über Facebook. Das Opfer deutete im Zeugenstand an, sich mit einem gefälschten Geburtsdatum älter gemacht zu haben, um überhaupt in dem Sozialen Netzwerk agieren zu können. 

    Die sprach den Angeklagten von den Vorwürfen frei. "Ich habe nur auf seinem Schoß gesessen, weil er mich getröstet hat", sagte die Zeugin, die damit Richter, Staatsanwalt und die beiden Schöffen verblüffte. Nun, die junge Frau war kurz nach dem angeblichen Vorfall im Sommer 2014 für einige Monate auch die Freundin des Angeklagten. Als "Nacktbilder-G." soll sie einen zweifelhaften Ruf genossen haben

    Freispruch noch nicht das Ende der Geschichte

    Fast am Ende der Geschichte stand also der Freispruch des Angeklagten. Staatsanwalt wie Richter sind sich sicher, dass es zum Oralverkehr gekommen war. Doch ob der Angeklagte billigend die Minderjährigkeit von G. Kauf genommen hat, diesen Nachweis konnte das Gericht nicht bringen. 

    Zu Ende ist die Geschichte mit dem Freispruch aber nicht. Denn die Bad Neustädter Verhandlung geht wiederum auf eine Verhandlung in Schweinfurt im Jahr 2018 zurück. Es ging um die gleiche Party. Und um den Vorwurf der versuchten Vergewaltigung von G. durch den Zeugen S. Damals erfuhr die Polizei im Zeugen-Verhör von dem Oralsex-Vorwurf.    

    Nachdem Angeklagter wie auch Zeugin G. bei der Verhandlung in Schweinfurt im letzten Jahr den Sex abstritten, von dem auch Richter Hein überzeugt ist, will die Staatsanwaltschaft den Fall nun weiterverfolgen: wegen uneidlicher Falschaussage. 

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