Im Gebiet Ostheim Süd zwischen der Alten Frickenhäuser Straße und der Kreisstraße NES 35 befindet sich ein Areal mit landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerks- und Gewerbebetrieben sowie Einzelhandel, gepaart mit Wohnbebauung und auch noch unbebauten Flächen. Im Juli 2018 hatte der Stadtrat beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, um das Gebiet weiterzuentwickeln. Im vergangenen April wurde der Beschluss ergänzt und angepasst, um auch den Unternehmen Planungssicherheit für die Zukunft zu geben. Ein Teil der Fläche soll demnach in der Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet, ein anderer als Mischgebiet festgesetzt werden.
Die Verwaltung sieht sich nun vermehrt mit Anfragen konfrontiert, freie Flächen im zukünftigen Gewerbegebiet Ostheim Süd mit Wohnhäusern zu bebauen, sagte Bürgermeister Steffen Malzer in der Stadtratssitzung. Wie er anführte, erschweren solche Anträge die laufende Bauleitplanung erheblich. Bereits jetzt sei es äußerst komplex, Bereiche in diesem Gebiet in Nutzungskategorien einzuteilen, da sich Wohngebäude, Landwirtschaft und Gewerbe in unmittelbarer Nähe zueinander befinden. Über die Jahre hinweg habe das funktioniert, so Malzer, jedoch schreibe das mit der Bauleitplanung zu schaffende Baurecht hier künftig zwingend Abstände vor. Je dichter also die Bebauung während der Planungsphase wird, desto kleiner werden die zukünftigen Gewerbeflächen, machte er deutlich. Das wirke sich auch nachteilig für die Landwirte aus, weil deren Betriebe zu bestimmten Gebäudetypen erhebliche Abstände brauchen, damit sie sich gegebenenfalls weiter entwickeln können.
Bauvorhaben werden eingefroren
Mit einer sogenannten Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung will die Stadt hier gegensteuern. Damit werden Bauvorhaben für diese Zeit praktisch eingefroren, machte der Stadtchef deutlich. Wichtig in diesem Zusammenhang sei, dass Ausnahmen zugelassen werden können, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Darüber hat dann der Stadtrat zu entscheiden.
Lothar Hahl fragte an, ob in dem Gebiet ein Wohnhaus neben einen Betrieb gestellt werden könne. Laut Bürgermeister könne dies mit einer Veränderungssperre so nicht bejaht werden. Die Stadt, die dann das Heft des Handelns in der Hand halte, könne jedoch im Falle der Fälle eine Ausnahme von der Veränderungssperre zulassen.
Wie lange ist die Sperre in Kraft?
Diskutiert wurde auch noch das Gebiet, für das die Veränderungssperre gelten soll, da in den Sitzungsunterlagen das gesamte Gebiet des Entwicklungskonzepts Ostheim-Süd hinterlegt war. In der Tat umfasst der Satzungsentwurf der Veränderungssperre jedoch nur den Umgriff des Bebauungsplans Ostheim-Süd – Teil 1, für den der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2018 im April 2021 konkretisiert wurde.
Bei der Abstimmung plädierten die Bürgervertreter einstimmig für die Veränderungssperre, die umgehend in Kraft tritt. Sie fällt spätestens nach drei Jahren weg beziehungsweise zu dem Zeitpunkt, wenn die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.
Stadt erhält Stabilisierungshilfe
Für die Tief- und Landschaftsbauarbeiten an der Außenanlage der Dr.-Alfred-Hauser-Schule muss die Stadt tiefer in die Tasche greifen als geplant, gab Steffen Malzer aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19. Oktober bekannt. Die Mehrkosten liegen bei rund 56 000 Euro. Was die Finanzen der Stadt betrifft, hatte der Bürgermeister aber auch noch eine gute Nachricht in petto: Die Stadt Ostheim erhält 270 000 Euro Stabilisierungshilfe für das Haushaltsjahr 2021 vom Freistaat Bayern.
Zu guter Letzt lud der Stadtchef im Rahmen der Themenwoche Wärme am Dienstag, 16. November, zu einer Informationsveranstaltung zum Ausbau des Nahwärmenetzes in Ostheim ein. 62 zumeist öffentliche Gebäude sind derzeit an das Wärmenetz angeschlossen, rund 100 Haushalte können noch dazukommen. Die Info-Veranstaltung beginnt um 19.30 Uhr im Rathaus.