Die Schulanmeldung an der Grundschule Hollstadt-Wollbach findet am Montag, 16. März, im Schulhaus in Hollstadt statt. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, gelten folgende Anmeldezeiten: 16 bis 17 Uhr Heustreu und Unsleben; 17 bis 18 Uhr Hollstadt, Wollbach, Junkershausen und Wargolshausen. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden.
Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, haben die Eltern die Wahl, ob ihr Kind in diesem oder dem nächsten Schuljahr eingeschult werden soll. Die Entscheidung, den Schulbesuch um ein Jahr zu verschieben, muss von den Eltern bis spätestens zum 14. April schriftlich der Schule mitgeteilt werden. Die Einschulung kann nur einmal um ein Jahr verschoben werden.
Anzumelden sind alle Kinder, die am 30. September diesen Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. September 2014 geboren sind. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.
Nach dem bayerischen Schulgesetz müssen alle schulpflichtigen Kinder an der öffentlichen Grundschule in deren Schulsprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Über die endgültige Aufnahme oder die notwendige Überweisung an eine Förderschule entscheidet dann die Schulleitung in Abstimmung mit den Eltern.
Die Kinder sind bei der Anmeldung persönlich vorzustellen. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde des Kindes bzw. das Familienstammbuch, gegebenenfalls der Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden sowie die Bestätigung des Gesundheitsamtes über die ärztliche Schuluntersuchung.