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SCHWEINFURT: Sex mit total betrunkenem Mädchen

SCHWEINFURT

Sex mit total betrunkenem Mädchen

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    Vor zwei Jahren, als es passiert, sind die drei Jungs und zwei Mädchen „fast noch Kinder“, wie Erwachsene sagen würden: alle um die 14 Jahre. Bei einem „Trinkspiel“ im „sturmfreien“ Haus eines der Jungen füllen sie sich ab. Am meisten erwischt es eines der Mädchen. Als es kaum mehr laufen kann und dessen Freundin schon besoffen unterm Küchentisch liegt, versuchen offenbar alle drei Kerle, nacheinander mit ihr zu schlafen.

    Doch nur einer von ihnen wurde wegen „sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person“ angeklagt und vom Amtsgericht zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde das Strafmaß jetzt in eine zweijährige Bewährungsstrafe reduziert. Dabei kam heraus, dass die beiden als Zeugen gehörten Ex-Kumpels des Angeklagten sich offenbar genauso an der wehrlosen 14-Jährigen vergangen oder zumindest den Versuch dazu unternommen haben, wie der Verurteilte selbst.

    An dem Juni-Tag 2008 treffen sich die Fünf zunächst im Schwimmbad der Kleinstadt in der Rhön, marschieren dann aber zum Haus eines der Jungs. „Sturmfreie Bude“ ist angesagt, die Eltern werden erst abends zurückerwartet. Also beginnt man mit einem „Trinkspiel“: Wer die höchste Zahl würfelt, muss das Schnapsglas voll Wodka auf ex trinken. Eine ganze Flasche und eine zweite wenigstens zum Teil wird auf diese Weise geleert.

    Einer der jungen Männer verduftet mit der 14-Jährigen in ein Kinderzimmer. Da liegt das andere Mädchen, damals erst 13, schon betrunken unterm Küchentisch, neben ihr Erbrochenes. Die beiden anderen wollen sehen, was der Kumpel mit der 14-Jährigen so macht, doch das Kinderzimmer ist abgeschlossen. Als sie wenig später wieder kommen, ist es offen. Sie sehen, dass er mit dem Mädchen, das unbekleidet und fast regungslos auf dem Bett liegt, den Geschlechtsverkehr ausübt. Neben der 14-Jährigen ist Erbrochenes. Nur manchmal kommt sie kurz zu sich – und schläft wieder ein.

    Als der Junge neben der Nackten aufsteht, entkleidet sich der Angeklagte, legt sich neben sie und dringt in sie ein, was nicht so richtig gelingt. Dann wird ihm schlecht, er geht aufs Klo. Als er zurückkommt, versucht der Dritte im Bunde gerade, mit dem bis zur Bewusstlosigkeit betrunkenen Mädchen zu schlafen. So sagt es der Angeklagte im Berufungsverfahren.

    Alles weitere wird durch die Rückkehr der Eltern des „gastgebenden“ Jungen gestört. Einer rennt am Hausherren vorbei und ruft „Hallo, ich hab' nichts gemacht“. Die Eltern entdecken das nackte Mädchen im Bett. Sie rufen sofort einen Krankenwagen. Beide Mädchen werden in eine Klinik eingeliefert, die im Schlaf missbrauchte 14-Jährige mit einer handfesten Alkoholvergiftung.

    Mädchen wie Sache behandelt

    Die zwei als Zeugen geladenen Jungs, die dabei waren, winden sich sehr gegen die Aussage des Angeklagten und seines Verteidigers, sie selbst hätten doch auch mit der Wehrlosen geschlafen und seien schuldig geworden. Auf sie könnte nun ebenfalls ein Strafverfahren zukommen.

    „Die drei jungen Männer sind mit dem Mädchen umgegangen, als ob es eine Sache wäre“, sagt die Vorsitzende bei der Urteilsbegründung. Einer der Zeugen hatte bei seiner Vernehmung zur Empörung der Prozessbeteiligten auch noch gesagt, die beim „Trinkspiel“ mit Wodka abgefüllte 14-Jährige hätte sich doch wehren können, wenn sie mit etwas nicht einverstanden gewesen wäre.

    Am Ende wurde das Amtsgerichtsurteil im Strafmaß abgeändert auf zwei Jahre Jugendstrafe, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde – geknüpft an allerlei Auflagen. Unter anderem muss der Verurteilte 2000 Euro Schmerzensgeld in Raten an das Opfer zahlen. „Das Schlimmste ist für meine Mandantin, dass sie bis heute nicht weiß, was eigentlich genau geschehen ist, was man mit ihr gemacht hat“, sagte die Vertreterin der Nebenklage.

    Bei der Berufungsverhandlung ist Licht ins Dunkel gekommen. Weitere Strafverfahren gegen die beiden anderen Jungs könnten folgen und das wahre Ausmaß offenbaren.

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