Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Rhön-Grabfeld
Icon Pfeil nach unten
Mellrichstadt
Icon Pfeil nach unten

Siegelbruch-Delikt am Sicherungskasten

Mellrichstadt

Siegelbruch-Delikt am Sicherungskasten

    • |
    • |

    Mellrichstadt (eo) Auch eine Plombe des Überlandwerks ist ein Dienstsiegel. Für das unerlaubte Brechen dieses Siegels wurde jetzt ein 26-Jähriger am Mellrichstädter Amtsgericht verurteilt.

    Er sagt, dass er die Tat zugibt, gleichzeitig fühlt sich der Angeklagte aber im Recht. Wegen eines Zahlungs-Rückstandes von über 1000 Mark hatte das Überlandwerk Rhön dem jungen Mann im vergangenen Herbst den Strom abgestellt. "Ich hatte das Geld schon überwiesen, und schließlich brauchte ich ja auch Strom", erklärt der Radio- und Fernseh-Techniker. Denn sonst, so sagt er, hätte er hilflos zusehen müssen, wie die Fische in seinem Aquarium mangels Pumpe langsam zugrunde gegangen wären. Also nutzte er sein technisches Verständnis, brach das Siegel, steckte wieder Sicherungen ein und überbrückte die durchtrennten Kabel.

    Das Überlandwerk dagegen hatte sich bei der Maßnahme nicht auf den Zahlungsrückstand, sondern auf die Schadhaftigkeit des Leitungssystems bezogen.

    "Warum auch immer das Siegel angebracht war, warum auch immer Sie glaubten, die Plombe entfernen zu dürfen - für das Delikt Siegelbruch spielt das keine Rolle", sagt Richter Joachim Hein leicht genervt, als er den Erklärungsdrang des Angeklagten kaum bremsen kann. Aber so ist die Rechtslage: Wer ein Dienstsiegel bricht, begeht eine Straftat.

    Bei der Strafhöhe möchte die Pflichtverteidigerin die näheren persönlichen Umstände des Angeklagten berücksichtigt wissen: Dass der achtfach Vorbestrafte, der seit drei Monaten wegen anderer Delikte in Haft sitzt, in den vergangenen acht Monaten keine Straftaten begangen hat, möchte sie zu seinen Gunsten gewertet sehen. Auch sei er geständig und bereue seine Tat. Dieser aber beharrt darauf, gute Günde für sein Tun gehabt zu haben.

    Die ursprünglichen 600 Mark Geldstrafe, die im Strafbefehl vom Angeklagten angefochten wurden, werden vom Gericht um hundert Mark "ermäßigt". Und das ist vermutlich ein Gnadenakt. "Sie werden das Geld wohl sowieso nicht bezahlen können", vermutet Richter Hein.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden