Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Rhön-Grabfeld
Icon Pfeil nach unten
Bad Königshofen
Icon Pfeil nach unten

MELLRICHSTADT: Streit um Unterhalt vor Gericht

MELLRICHSTADT

Streit um Unterhalt vor Gericht

    • |
    • |

    (G) – Vor dem Amtsgericht in Mellrichstadt musste sich ein heute 42-Jähriger aus dem Altlandkreis Königshofen wegen des Tatvorwurfs der „Verletzung der Unterhaltspflicht in zwei tateinheitlichen Fällen“ verantworten.

    Der Angeklagte ist verpflichtet, zwei Kindern aus einer gescheiterten Ehe Unterhalt zu leisten. Und in der Hauptverhandlung konnte man erkennen, dass er dies nur höchst widerwillig tut. Er meinte, sein Einkommen gäbe solche Beträge eigentlich gar nicht her.

    Den beiden Kindern ist er mit je 18 Euro gemäß der Regelunterhaltsverordnung unterhaltsverpflichtet. Doch in der Zeit vom 1. August bis 30. November 2010 kam er dieser Verpflichtung nicht ausreichend nach. Laut Anklageschrift war dadurch der Lebensbedarf der Unterhaltsberechtigten gefährdet oder wäre ohne Hilfe anderer gefährdet gewesen. Das jüngere der beiden Kinder bezieht heute noch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld.

    Nichts passiert

    In der Hauptverhandlung teilt der Angeklagte mit, dass sein Anwalt längst am Familiengericht in Bad Neustadt die Abänderung der Unterhaltsverpflichtung beantragt habe. Doch dort ist absolut nichts passiert, das verstehe er nicht. Ihm seien 23 000 Euro Jahreseinkommen zugerechnet worden. Doch in Wirklichkeit sehe das alles ganz anders aus. Er habe es nicht leicht über die Runden zu kommen. Nach Absprache mit dem Jugendamt habe er damals die Zahlungen eingestellt. Das war falsch. Es wurde ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen ihn eingeleitet, Strafanzeige erstattet.

    Der als Zeuge erschienene Mitarbeiter des Landratsamtes erklärte dem Gericht, dass seiner Behörde eigentlich nur eine Forderung von 180 Euro gegenüber dem Angeklagten zustünde. Allerdings teilte die geschiedene Ehefrau des Angeklagten mit, sie würde für ihre Kinder noch einen Betrag in Höhe von 558,60 Euro fordern.

    Alle einverstanden

    Der Sachverhalt erlaubte eine vorläufige Verfahrenseinstellung gegen Auflagen. Und damit waren letztendlich auch sämtliche Beteiligte, Staatsanwältin und Angeklagter, einvernehmlich einverstanden.

    Mit Beschluss verkündete der Richter dann eben diese vorläufige Einstellung des Verfahrens: „Das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Der Angeklagte hat an die Unterhaltsberechtigten zu Händen der Mutter bis zum 12 Januar 2012 den Betrag von 558,60 Euro zu zahlen und dies dem Gericht nachzuweisen. Außerdem wird ihm aufgegeben, in den kommenden 6 Monaten jeweils 180 Euro an die Unterhaltsvorschussstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld zu zahlen und die entsprechenden Zahlungsnachweise dem Gericht vorzulegen.“ Werden diese Auflagen erfüllt, dann wird das Gericht das Verfahren endgültig einstellen. Wenn nicht, wird es abermals zu einer Hauptverhandlung kommen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden