In den letzten Wochen des Bestehens der DDR bereiteten weitsichtige Menschen wegweisende naturschutzpolitische Entscheidungen vor. So konnte auf der letzten Sitzung des Ministerrates der DDR am 12. September 1990 als buchstäblich letzter Tagesordnungspunkt der „Beschluss zu den Verordnungen über die Festsetzung von Nationalparken sowie von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten von zentraler Bedeutung als Biosphärenreservate und Naturparke“ gefasst werden.
Damit wurden fünf Nationalparks, sechs Biosphärenreservate (darunter die thüringische Rhön und die Erweiterung des seinerzeit schon bestehenden Biosphärenreservats Vessertal) und drei Naturparks ausgewiesen. Mit diesem kühnen, zukunftsgerichteten Verwaltungsakt gelang es, 4,5 Prozent der Fläche der DDR unter hochrangigen Schutz zu stellen.
Wenig später gingen die 14 ausgewiesenen Gebiete als „Tafelsilber der deutschen Einheit“ in den Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in bundesdeutsches Recht ein. So wurde das ostdeutsche Nationalparkprogramm ein bedeutender Beitrag zum Naturschutz im geeinten Deutschland.
Für den Freistaat Thüringen lieferte das Nationalparkprogramm den Grundstein für die heutigen Nationalen Naturlandschaften Thüringens, darunter die thüringische Rhön. In einer Feierstunde in Berlin am 12. September wurde das 25-jährige Jubiläum der weitreichenden Entscheidung begangen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks eröffnete die Veranstaltung. Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstrich in einer Videobotschaft die herausragende Bedeutung der vor einem Vierteljahrhundert getroffenen Weichenstellungen zum Wohle der Natur. Professor Michael Succow und der ehemalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer erinnerten in ihren Vorträgen an die damalige Zeit der fieberhaften Erarbeitung des Nationalparkprogramms, heißt es in einer Pressemitteilung zur Veranstaltung.