Am jüngsten Verhandlungstag gegen den 39-jährigen Religionslehrer ging es vor allem um eines: War die Schülerin, mit der er einvernehmlichen Sex hatte, beim ersten Mal noch 13 Jahre alt? Und wenn ja, wusste er das damals? Dann würde den Lehrer ein höheres Strafmaß erwarten. Die heute 18-Jährige kann sich nicht mehr genau erinnern, wie alt sie beim „ersten Mal“ war. Den einvernehmlichen Sex im Jahr 2010 hat der vom Dienst suspendierte Realschullehrer vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt bereits gestanden. Der 39-Jährige könne sich aber nicht mehr an den Tatzeitpunkt erinnern, teilte sein Anwalt mit. Der Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie einer Schutzbefohlenen ist erfüllt, wenn die Schülerin zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs unter 14 Jahre alt war. Andernfalls steht „nur“ eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen im Raum.
SCHWEINFURT/RHÖN-GRABFELD