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Saal: Tempo 30 auf allen Saaler Innerortsstraßen

Saal

Tempo 30 auf allen Saaler Innerortsstraßen

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    Tempo 30 ja, aber keine Rechts-vor-links-Regelung wollen die Gemeinderäte in Saal für die Raiffeisenstraße nach ihrer Fertigstellung, ob das rechtlich möglich ist, muss geklärt werden.
    Tempo 30 ja, aber keine Rechts-vor-links-Regelung wollen die Gemeinderäte in Saal für die Raiffeisenstraße nach ihrer Fertigstellung, ob das rechtlich möglich ist, muss geklärt werden. Foto: Regina Vossenkaul

    Mit einer Information über einen Antrag auf Baugenehmigung, der im Freistellungsverfahren läuft, begann die Gemeinderatssitzung in Saal. Auf dem Grundstück Flurnummer 818/15 soll ein Einfamilienwohnhaus mit Carport und Photovoltaikanlage errichtet werden. 

    Die Gemeinderäte besprachen Anregungen, Anträge und Wünsche der Bürger, die in den Bürgerversammlungen in Saal und Waltershausen gesammelt wurden. Einiges war bereits in den Versammlungen beantwortet worden, weitere Anregungen sind bereits erledigt oder auf dem Weg dazu.

    Gemeinderätin Cornelia Dahinten beantragte, in der Raiffeisenstraße die Vorfahrtsregel "Rechts-vor-Links" anzuwenden, da nach deren Fertigstellung zu erwarten sei, dass dort schneller als bisher gefahren wird. Weiterhin beantragte sie aus Gründen der Verkehrssicherheit im ganzen Innerortsbereich eine Absenkung auf Tempo 30 km/h. Ferner möchte sie prüfen lassen, inwieweit eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h in der Hauptstraße (B 279) im Bereich der Schule bis zur Pfarrkirche möglich ist.

    Wie Bürgermeister Norbert Bauer vortrug, beinhaltet eine Tempo-30-Zone an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts-vor-links". Tempo 30-Zonen sollen so gestaltet sein, dass ein "Zonenbewusstsein" entstehen kann. Dazu gehören unter anderem eine überschaubare Zonengröße und Straßen mit annähernd gleichen Querschnitten. Die Regelung "rechts-vor-links" soll nicht gelten in Straßen, in denen öffentliche Verkehrsmittel linienmäßig verkehren. Dies bedeutet nach Ansicht der Verwaltungsgemeinschaft, dass die Verkehrsführung in der Marienstraße erneut einer Prüfung unterzogen und bei der Errichtung einer Tempo 30-Zone nicht mit einbezogen werden sollte. Die Errichtung einer Tempo 30-Zone in der Raiffeisenstraße und in den daran angrenzenden Ortsstraßen erscheint der Verwaltung sinnvoll, da durch die rege Bautätigkeit im Neubaugebiet "Westlich des Bildhäuser Weges" und der mittelfristig geplanten Ausweisung des Neubaugebietes "Östlich des Bildhäuser Weges" eine Zunahme des Verkehrs zu erwarten ist. Das Neubaugebiet "Westlich des Bildhäuser Weges" sollte in die Überlegungen mit einbezogen werden.

    Inwieweit eine Tempo 30-Zone in den Ortsstraßen im Altort (nördlich der Bundesstraße) sinnvoll ist, sollte überlegt werden. Die bisherige Verkehrsregelung "rechts-vor-links" und auch die bauliche Ausgestaltung der recht schmalen Straßen und Gassen - außer in der Kehl - führen zu einem langsamen Verkehrsfluss. Beschlossen wurde schließlich einstimmig, für alle innerörtlichen Ortsstraßen ein Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h einzurichten. Die Vorfahrtsregel "rechts-vor-links" für die Raiffeisenstraße wurde mit 2:7 Stimmen abgelehnt. Ob das rechtlich machbar ist und ob eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Hauptstraße möglich ist, soll bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt angefragt und ein entsprechender Antrag gestellt werden.

    Der Bürgermeister trug das Ergebnis des Haushalts 2018 vor. Der Verwaltungshaushalt schloss mit 2.625.215 Euro ab, der Vermögenshaushalt mit 1.416.617 Euro. Der Sollfehlbetrag von 436.348 Euro wurde der Allgemeinen Rücklage entnommen. Diese hatte Ende 2018 einen Stand von 727.734 Euro, der Schuldenstand belief sich auf 937.948 Euro. Der Gemeinderat nahm das Ergebnis zur Kenntnis und erteilte Entlastung, nachdem drei Fragen, die der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Lothar Werner, vortrug, geklärt wurden.

    Unter Informationen erinnerte der Bürgermeister an die Vollsperrung der B279 zwischen Saal und Großeibstadt in der Zeit vom 12. August bis 13. September. Die Einfahrten zum Mittelweg und zur Ortsverbindungsstraße Waltershausen sollen weiterhin nutzbar sein. Die Außenarbeiten am Rathaus Saal beginnen ab dem 29. Juli. Gemeinderat Günter Neunhöfer regte an, an der Kurve Bergstraße/Jahnstraße einen Spiegel anzubringen. Der Gemeinderat sprach sich einvernehmlich dafür aus.

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