(g) Der „Bruder Alkohol“ stellt auch heute noch immer einen besonderen Gefahrenfaktor im allgemeinen Straßenverkehr dar. Aber trotz ständiger Warnungen und Mahnungen setzen sich immer wieder Kraftfahrer betrunken hinter das Steuer ihrer Fahrzeuge. Nicht selten landen sie dann vor den Schranken des Gerichts.
Ende September 2007 war ein Frührentner aus Oberstreu mit seinem Pkw unterwegs gewesen. Vormittags um 11.45 Uhr hatte er bereits erheblich dem Alkohol zugesprochen, als ihn eine Polizeistreife kontrollierte. Entnommene Blutproben ergaben stattliche 3,13 und 3,09 Promille. Der Führerschein wurde selbstverständlich sogleich einbehalten. Der Tatvorwurf lautete: „Fahrlässiger Vollrausch“.
Aber bereits sechs Wochen, nachdem der Führerschein „geknipst“ worden war, setzte sich der Ange-klagte abermals ans Steuer seines Wagens. Diesmal war jedoch kein Alkohol im Spiel, als ihn diesmal eine Polizeistreife in Heustreu aufgriff. Für diesen Tag lautete der Tatvorwurf dann auch „nur“: „Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Nachdem vom Amtsgericht ein Strafbefehl erlassen und zugestellt worden war, hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger dagegen Einspruch eingelegt, der vor Gericht verhandelt wurde. Höchst reumütig zeigte sich der Angeklagte vor dem Amtsrichter in Mellrichstadt. Er wisse, dass der Grund seines Erscheinens vor den Schranken des Gerichts sein Alkoholproblem sei. Lediglich Wein trinke er und keinen anderen Alkohol – aber wesentlich zu viel.
Geständig und reumütig
Geständig, einsichtig, reumütig nach den beiden Taten – so saß der Angeklagte da, als die Staatsanwältin ihren Antrag stellte. Sie meinte, dass zwar keine Vorstrafen vorhanden seien, doch müsse trotzdem eine durchgreifende Strafe in diesem Verfahren gesetzt werden. 70 Tagessätze zu je 30 Euro seien dabei tat- und schuldangemessen. Und selbstverständlich müsse auch die Fahrerlaubnis auf eine längere Dauer entzogen werden.
Der Verteidiger des Angeklagten meinte in seinem Plädoyer, dass die Alkoholkrankheit seines Mandanten schon sehr erheblich sei. Er bat deswegen um ein mildes Urteil
Richter Joachim Hein verkündete sein Urteil: „Der Angeklagte ist schuldig eines fahrlässigen Vollrausches in Tatmehrheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er wird deswegen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Führerschein wird eingezogen.“ Und die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in Ratenzahlungen von je 100 Euro monatlich zu entrichten. Außerdem hat er natürlich auch die Verfahrenskosten einschliesslich seiner eigenen Auslagen zu tragen.
Wann der Verurteilte wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis gelangen wird, steht in den Sternen. Vorerst jedoch wird er zu Fuß gehen – auf jeden Fall bis er nach Ablauf der Führerscheinsperre die PMU bestehen wird.