Ullmann ist, mit einer Unterbrechung, seit Februar im Krankenstand. Der Stadtrat beschloss im September, die Dienstunfähigkeit des Bürgermeisters prüfen zu lassen. Zu einer festgesetzten Untersuchung beim Kissinger Gesundheitsamt erschien Ullmann nicht. Er befand sich bereits außerhalb des Landkreises. Erst den zweiten Termin beim Würzburger Amtsarzt nahm er wahr.
Das Ergebnis aus Würzburg werde wohl keine abschließende Stellungnahme in Bezug auf eine Dienstunfähigkeit Ullmanns beinhalten, vermutet Brigitte Meyerdierks, amtierende Bürgermeisterin in Bad Brückenau. Möglicherweise könnte es in zwei Monaten zu einer zweiten Begutachtung kommen. Erst dann könne man ein gesetzliches Verfahren einleiten, so die Bürgermeisterin.
Wiedereingliederung
Ullmann wird aktuell noch stationär behandelt. Eine abschließende Bewertung seiner Dienstunfähigkeit vorzunehmen, wäre möglicherweise auch verfrüht. Unter Umständen könnte man ihm amtlicherseits auch noch die Chance auf eine Wiedereingliederungsmaßnahme geben. Ob Ullmann das selbst mittragen würde, ist eine andere Sache.
Meyerdierks sieht diese Möglichkeit nicht als Chance an. Wenn Ullmann zurückkommt, werde er sich schwer tun. „Mentale Stabilität“ sei auf diesem Posten vordringlich. Für sich selbst als Stellvertreterin kann sich Meyerdierks diese Lösung kaum vorstellen. „Entweder bin ich im Amt und habe Verantwortung oder nicht. Ich kann nicht ab 3 Uhr nachmittags verantwortlich sein.“
Über eines ist sie sich klar: „Das will ich nicht mitmachen.“ Auch der Stadtrat werde dies wohl nicht befürworten, vermutet sie. Wenn das Schreiben des Würzburger Gesundheitsamts eintrifft, will Meyerdierks den Stadtrat informieren, sei es in der nächsten Ausschuss-Sitzung oder über die Fraktionssprecher.
Über die „Prognose“ des Amtsarztes für Ullmann muss in diesem Gremium diskutiert und das weitere Vorgehen beschlossen werden, beschreibt der geschäftsleitende Beamte der Stadt Bad Brückenau, Anton Kiefer, den nächsten Schritt.
Dann gebe es mehrere Möglichkeiten: Ein Verfahren auf Ruhestandsversetzung könne nur auf eigenen Antrag Ullmanns eingeleitet werden. Das Zwangspensionierungsverfahren greife dann, „wenn die dauernde Dienstunfähigkeit gegeben ist oder prognostiziert wird“, sagt Kiefer. Zwangspensioniert werden kann ein Wahlbeamter erst dann, wenn er in sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst tat und er weitere sechs Monate nicht dienstfähig ist. Die Wiedereingliederung kann laut Kiefer bedeuten, dass eine „Genesung möglich“ ist. Bei Laufbahnbeamten werde die Wiedereingliederung jedoch oft als „eine Art Baustein vor der Ruhestandsversetzung“ angesehen.
Teure Angelegenheit
Dass Ullmann nicht im Dienst ist und im Amt vertreten werden muss, kann die Stadt Bad Brückenau auf Dauer teuer zu stehen kommen. Denn Wahlbeamte bekommen auch im Krankenstand weiterhin ihre Bezüge. Und auch die Vertretung im Amt muss auf lange Sicht höher entschädigt werden.