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BAD NEUSTADT: Unterschrift gefälscht, Geld kassiert

BAD NEUSTADT

Unterschrift gefälscht, Geld kassiert

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    (new) Keine Mühe bereitete es dem Schöffengericht in dieser Verhandlung, den Sachverhalt zu ermitteln. Denn der Angeklagte war voll geständig, die Urkundenfälschungen und Betrugsfälle begangen zu haben, die ihm die Anklageschrift vorwarf.

    In der Zeit, in der er als Versicherungsmakler tätig war, hatte er in beiderseitigem Einvernehmen auf den Namen seiner Frau insgesamt fünf Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen. Dann änderten sich seine finanziellen Verhältnisse und er wusste nicht, wie er Neuanschaffungen und ein verlustreiches Gewerbe finanzieren sollte. So kündigte er zwischen 2004 und 2007 nacheinander die Versicherungen, unterschrieb die Kündigungsschreiben mit dem Namen seiner Frau und dem Zusatz, ein Besuch zwecks Nachfrage sei nicht erwünscht, und ließ das Geld – insgesamt knapp 40 000 Euro – auf sein Konto anweisen. Vier Fälle von Versicherungsbetrug wurden vollendet, beim fünften Mal erfolgte die Auszahlung aus unbekannten Gründen nicht.

    Obwohl die Ehefrau hätte merken müssen, dass die fälligen Beiträge nicht mehr von ihrem Konto abgebucht wurden, bemerkte sie diesen Umstand nicht. Sie überprüfte ihre Geldangelegenheiten nur flüchtig, da sie ihrem Mann volles Vertrauen schenkte.

    Vor zwei Jahren trennte sich dann das Paar. Als Eltern hatten sie beide Zugriff auf das Konto ihres minderjährigen Sohnes. Und da fiel der Frau auf, dass dieses Konto abgeräumt war. Sie fragte bei den Versicherungen nach ihren Verträgen nach und erfuhr, dass sie nicht mehr bestehen. Daraufhin erstattete sie Anzeige gegen ihren Noch-Ehemann.

    Weil er auf ähnliche Weise einen Bausparvertrag abgeräumt hatte, wurde er im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt.

    Nachdem bisher sonst nichts gegen den arbeitsuchenden Angeklagten vorlag, forderte der Staatsanwalt unter Einbeziehung der erwähnten Geldstrafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem eine Arbeitsauflage von 300 Stunden. Diesem Antrag entsprach das Gericht, der Verteidiger hatte auf 15 Monate plädiert.

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