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Ostheim: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Ostheim

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

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    Aufgrund eines Handyverstoßes wurde am Montagmorgen ein 41-Jähriger mit seinem Kleintransporter in Ostheim kontrolliert. Während der Überprüfung stellten die Polizeibeamten fest, dass der Mann Möbelstücke im gewerblichen Güterverkehr transportierte. Deswegen ist er verpflichtet, Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten zu führen. Die dazugehörigen Kontrollblätter hatte ihm sein Arbeitgeber zwar ausgehändigt, allerdings erhielt der Betroffene keinerlei Einweisung, was er mit den Blättern anstellen sollte. Auch war er sich nicht im Klaren über seine Fahr- bzw. Pausenzeiten. Doch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe: Sowohl Fahrer als auch Arbeitgeber erhalten eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz.

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