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Bad Neustadt: Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz

Bad Neustadt

Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz

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    Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde am Mittwochvormittag in der Mühlbacher Straße der Fahrer eines Kleintransporters von der Polizei überprüft. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der 40-Jährige keinen Nachweise über seine Lenk- und Ruhezeiten vorweisen konnte. Sowohl ihn, als auch seinem Arbeitgeber als Halter des Fahrzeuges, erwartet nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz.

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