Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Rhön-Grabfeld
Icon Pfeil nach unten
Bad Neustadt
Icon Pfeil nach unten

Bischofsheim: Was es künftig kostet, die Rhönhalle in Frankenheim zu mieten

Bischofsheim

Was es künftig kostet, die Rhönhalle in Frankenheim zu mieten

    • |
    • |
    Die Nutzungsgebühren für die neu gestaltete Rhönhalle Frankenheim wurden jetzt vom Bischofsheimer Stadtrat festgelegt.
    Die Nutzungsgebühren für die neu gestaltete Rhönhalle Frankenheim wurden jetzt vom Bischofsheimer Stadtrat festgelegt. Foto: Thomas Pfeuffer

    Dass das kein einfacher Tagesordnungspunkt werden würde, war Georg Seiffert schon klar, als er ihn in der jüngsten Sitzung des Bischofsheimer Stadtrats aufrief. Schließlich hatte der Bürgermeister die Ratsmitglieder schon im Vorfeld um ihre Meinung gebeten und eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorschlägen erhalten. Das Thema: die Gebühren für die künftige Nutzung der Frankenheimer Rhönhalle.

    Die aufwändigen Arbeiten für die Sanierung und Erweiterung des Stadtteilzentrums nähern sich dem Abschluss. Interessenten, die Halle für verschiedene Anlässe zu mieten, gibt es auch schon. Daher mussten nun die entsprechenden Regeln im Stadtrat festgelegt werden. Gerade bei den Gebühren gilt es dabei, eine Vielzahl von Faktoren zu beachten, machte der Bürgermeister klar. Es gehe darum, vernünftige Regelungen zu finden. Die Gebühren für die Nutzung der Halle sollten nicht zu hoch, aber auch nicht zu niedrig sein. Sie sollten die Wertigkeit und Wertschätzung wiedergeben, einen solchen Veranstaltungsort nutzen zu können.  Sie sollten aber auch so gehalten sein, dass alle Bürger etwas davon haben. Eines, so betonte der Bürgermeister, würden die Gebühren sicherlich nicht sein: kostendeckend. Dafür wären weitaus höhere Beträge erforderlich, als sie nun zur Debatte stünden. Aber darüber sei man sich im Stadtrat einig.

    Für Vereine günstiger

    Weniger war das bei den konkreten Zahlen der Verwaltung der Fall, die Geschäftsführerin Ulla Sippach vorstellte. Dass die Gebührensatzung möglichst einfach und transparent sein solle, weshalb mit Pauschalen gearbeitet werden, wie Sippach ausführte, stieß auf keinen Widerspruch. Unumstritten war auch, dass es einen deutlichen Unterschied zwischen der Nutzung durch örtliche Vereine und einer rein wirtschaftlichen Nutzung geben solle. 

    In nicht allzu langer Zeit soll das Stadtteilzentrum eröffnet werden. 
    In nicht allzu langer Zeit soll das Stadtteilzentrum eröffnet werden.  Foto: Thomas Pfeuffer

    Anders war das dann bei den konkreten Zahlen. Es ergab sich eine rege, aber durchweg sachliche Diskussion, in der die verschiedensten Aspekte zur Sprache kamen. Roland Mai erschienen die Gebühren zu hoch zum Beispiel für Vereinsveranstaltungen oder Tröster. Thomas Wagner bat dagegen um Augenmaß, um Vereine, die Unterhaltungskosten für eigene Veranstaltungsräumlichkeiten aufbringen müssten, nicht zu benachteiligen. Marc Trum forderte, bei der Gebührengestaltung die heimische Gastronomie nicht aus dem Blick zu verlieren. Philipp Enders erschien die vorgeschlagene Höhe der Nebenkostenpauschale zu gering. 

    Ein Jahr Probezeit

    Wie Bürgermeister Seiffert sprach sich Egon Sturm für den Vorschlag der Verwaltung aus. Die genannten Gebühren für eine so "wunderschöne Halle" seien angemessen. Letztendlich einigte sich das Gremium mit nur einer Gegenstimme auf einen Kompromiss. Der Vorschlag der Verwaltung wurde mit nur kleinen Änderungen angenommen. Die Gebührenregelung soll zunächst ein Jahr erprobt werden. Bei Bedarf könne sie dann angepasst werden.

    Weitere Voraussetzung, die Rhönhalle in Betrieb zu nehmen ist eine Satzung, in der die künftige Nutzung des Veranstaltungsortes geregelt ist. Der Stadtrat hatte sich bereits im Mai auf die entsprechenden Grundzüge verständigt. Das daraus von der Verwaltung formulierte Satzungswerk wurde nun ohne größer Diskussion  beschlossen. Eine Widmung für den sogenannten Gemeingebrauch, also uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten für alle Interessierte, wurde nicht erlassen. Demnach steht die Halle nun ausschließlich den Bürgern der Stadt Bischofsheim, den örtlichen Vereinen, Gruppierungen, Parteien und Gewerbetreibenden zur Verfügung. Dabei dürfen die Veranstaltungen auch überregionalen Charakter haben. Ebenfalls zugelassen werden sollen Veranstaltungen, die in einem engen Bezug zu Bischofsheim stehen. Beispielsweise eine Hochzeitsfeier von ehemaligen Bischofsheimern.

    Weiter wurde festgelegt, dass der jeweilige Nutzer den Nutzungszweck angeben muss. Zudem sollen Veranstaltungen im ersten Quartal eines Jahres angemeldet werden. Werden mehrere Veranstaltungen für den gleichen Tag gemeldet, soll zunächst versucht werden, dass sich die Betroffenen einigen. Wenn keine Einigung möglich sei, entscheidet der Bürgermeister. Spätere Anmeldungen seien jederzeit möglich, solange der entsprechende Termin noch frei ist. 

    Gebühren für die Nutzung der RhönhalleVeranstaltungen von Einwohnern der Stadt oder hier ansässigen Vereinigungen: 500 Euro pro Tag. Veranstaltungen von Vereinen oder gemeinnützigen Einrichtungen: 250 Euro pro Tag. Nebenkostenpauschale: 150 Euro. Heizkostenpauschale in den Wintermonaten: 50 Euro.Kaution: 500 Euro. Mindestgebühr, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet: 100 Euro. Sportliche Nutzung von städtischen Vereinen: fünf Euro pro Stunde.Quelle: Stadt Bischofsheim

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden