Seit das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft trat, dürfen Ärzte nun auch Zweigstellen an einem anderen Standort einrichten, der außerhalb der Region liegt, für die ihre kassenärztliche Zulassung gilt. Diesen Umstand machten sich die vier Mediziner zunutze und schlossen sich zu einer „Berufsausübungsgemeinschaft“ zusammen, wie dies neuerdings genannt wird.
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