Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

REGION MAIN-RHÖN: 94 mögliche Standorte für Windenergieanlagen

REGION MAIN-RHÖN

94 mögliche Standorte für Windenergieanlagen

    • |
    • |
    94 mögliche Standorte für Windenergieanlagen
    94 mögliche Standorte für Windenergieanlagen

    Wo darf man zwischen Fladungen und Oberschwarzach künftig Windkraftanlagen bauen? Wenn es nach dem Regionalen Planungsausschuss geht, gibt es künftig in der Region Main-Rhön 94 Flächen, die zur Verfügung stehen. Nach massiven Diskussionen und Beschwerden in Gemeinden der Region und von Umweltverbänden hat der Planungsverband den ursprünglichen Entwurf abgeändert und die Neufassung am Montag in Schweinfurt mit vier Gegenstimmen auf den Weg gebracht. Jetzt haben die Kommunen bis zum Jahresende Zeit, Stellung zu nehmen. Ehrgeizig ist das Vorhaben, den Entwurf im Frühjahr 2012 zur Rechtskraft zu bringen.

    Bis dahin sind noch reichlich Debatten in der Region zu erwarten, die laut Ausschuss auch gewünscht sind: „Die Gemeinden sollen im Anhörungsverfahren genau prüfen, ob die Kriterien und die Flächen passen“, gab Verbandsvorsitzender Rudolf Handwerker (Haßfurt) den Kommunen gleich mehrfach mit auf den Weg. Nun seien 12 000 Hektar Flächen vorgesehen; der Löwenanteil befindet sich im Landkreis Schweinfurt. Nach den Plänen der Staatsregierung zum Ausbau alternativer Energieerzeugung müsste die Region im rechnerischen Schnitt 83 Windräder haben; die jetzt vorgesehene Fläche reiche aber für 1200, rechnete Handwerker vor. Freilich ist das nur ein theoretischer Wert.

    Dass der Plan noch lange nicht in trockenen Tüchern ist, zeigte die lange Diskussion vor voll besetzten Zuhörerreihen, bei der es vor allem um zwei Themen ging: die Beteiligung und die Entscheidungsfreiheit der Kommunen sowie das Problem der Landschaftsschutzgebiete in der Rhön, in den Haßbergen und im Steigerwald.

    Nach dem derzeitigen Rechtsstand sind dort Windräder noch verboten. Auch künftig sollen sie erstmal von der Windnutzung ausgeschlossen sein, weswegen im Plan dort auch keine Flächen markiert sind. „Das ist planerisch so gewollt“, damit man die angestrebte Konzentration in Windparks erreichen kann, sagte Handwerker. Aber: Ausgeschlossen sind Windkraftanlagen dort nicht. Der Bau unterliegt laut Planentwurf künftig einer detaillierten Einzelfallprüfung. Zuständig sind dann die Landkreise. Auch für die Staatsregierung seien Landschaftsschutzgebiete nicht mehr „sakrosankt“, sagte Marion Lautenbacher aus dem Umweltministerium.

    Gemeindevertretern wie Robert Römmelt (Riedenberg) und Bernhard Ruß (Zeil), die zu den Ablehnern des Plans zählten, gingen diese Zugeständnisse aber nicht weit genug. Die Gemeinden im Altlandkreis Bad Brückenau lägen fast ausschließlich in Schutzgebieten der Rhön; damit würden ganze Gemeinden vom Windradbau ausgeschlossen und somit werde bürgerschaftlicher Einsatz, wie er dort gewünscht werde, unmöglich gemacht.

    Ruß monierte, dass in den Gemeinden Riedbach und Aidhausen in den Haßbergen, wo der Widerstand groß ist, Gebiete ausgewiesen würden, aber nicht im Steigerwald: „Es kann nicht sein, dass es dort keinen geeigneten Standort gibt.“

    Bad Bocklets Bürgermeister Wolfgang Back dagegen warnte davor, in sensible Gebiete einzugreifen und Präzedenzfälle zu schaffen. Eine völlige Kehrtwende machte der Ausschuss beim Verbot des Baus von Windkraftanlagen in geschlossenen Waldgebieten: Diese Passage war 2009 besonders auf Initiative des Schweinfurter Landrats Harald Leitherer aufgenommen worden. Damals hatte ein weltweit aktiver Investor sechs Anlagen im Staatswald bei Reichmannshausen (Lkr. Schweinfurt) geplant und bereits Verträge geschlossen; massiver Widerstand im Ort und in der Politik verhinderten das Projekt. Dieser Passus soll nun gestrichen werden. Waldbesitzer stünden schon in den Startlöchern, um Flächen zur Verfügung zu stellen, sagte der Bad Kissinger Landrat Thomas Bold.

    Er zählte wie Rhön-Grabfeld-Landrat Thomas Habermann zu den Befürwortern, bei dieser Änderung des Windkraft-Plans Tempo aufzunehmen. „Wenn man den Anfang verschläft, ist das nicht mehr reparabel“, sagte Bold im Hinblick darauf, dass Investoren bereits jetzt Ausschau nach geeigneten Flächen halten: „Wir müssen den Wettlauf mit ihnen aufnehmen.“ Ähnliches berichtete sein Amtskollege Leitherer: Nach der ersten Veröffentlichung des ursprünglichen Planentwurfs hätten Unternehmen „in Goldgräberstimmung“ die besten Areale aufgekauft. Allein für seinen Landkreis gebe es 55 Bauanfragen. Auch Stephan Albert (Regierung von Unterfranken) machte deutlich, dass es sich nur um einen Rahmenplan handelt; die Entscheidungsfreiheit haben die Grundstückseigentümer.

    Einig war sich der Ausschuss, dass die Gemeinden vor allem auf bürgerschaftliche Beteiligungsmodelle setzen sollten, damit die Wertschöpfung vor Ort bleibe. Dies erhöhe auch die Akzeptanz der Anlagen in der Bevölkerung. Hans Fischer (Schwebheim) plädierte daher dafür, in die nun folgenden Debatten vor Ort auch die lokalen Energieversorgungsunternehmen und die Erfahrungswerte von bereits bestehenden Windradbetreibern einzubeziehen.

    Angesichts der Tatsache, dass sich im Landkreis Schweinfurt Flächen häufen, fürchtete Euerbachs Bürgermeister Arthur Arnold, dass der Windradbau mit anderen Interessen der Gemeinden oder Interkommunaler Allianzen kollidieren könne. Auch Friedel Heckenlauer (Stadtlauringen) äußerte sich skeptisch, auf eine große Konzentration wie etwa bei Waigolshausen (Lkr. Schweinfurt) zu setzen. Die Kommunen seien auch mit diesem Plan nicht handlungsfähiger als vorher, weil Windräder privilegierte Bauvorhaben sind: „In Teilen stiehlt sich der Planungsverband aus seiner Verantwortung.“

    Vorrang- und Vorbehaltsgebiete

    In der Regionalplanung wird zwischen Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten für die Windkraft entschieden. Vorranggebiete sind Flächen, in denen die Errichtung von Windrädern – wie der Name sagt – Vorrang haben. Andere Nutzungen sind dort nur dann möglich, wenn sie mit der Windkraft vereinbar sind.

    Bei den Vorbehaltsgebieten hingegen besteht kein Vorrang. Andere Nutzungen können dort in einer abwägenden Betrachtung auch überwiegen.

    Die Errichtung von Windrädern ist im Außenbereich ein vom Gesetzgeber privilegiertes Vorhaben. Das heißt, Windräder sind aber auch dort nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Die Kommunen haben zur Lenkung das Instrument der Bauleitplanung. Das heißt, wenn sie Gebiete bestimmen, in denen Windkraftanlagen entstehen dürfen, kann das restliche Gemeindegebiet für Windkraft ausgeschlossen werden. Dieses Mittel hat zum Beispiel die Gemeinde Schonungen (Lkr. Schweinfurt) genutzt. Der Regionale Planungsverband kann das Gleiche für die ganze Region festlegen, was er mit dieser Änderung des Regionalplans auch anstrebt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden