Schweinfurt (HH) Dass er ihm die Freundin ausgespannt hat, ist für den 16-jährigen Schweinfurter schon ärgerlich genug. Als ihm dann auch noch zu Ohren kommt, dass der Kontrahent ihn einen "Hurensohn" genannt haben soll, ist Rache angesagt. Aus der geplanten "Abreibung" aus "Eifersucht und Wut" wird allerdings deutlich mehr.
Von den sechs Kumpels, die beim Rachefeldzug mithelfen, wird nur einer freigesprochen. Der 16-jährige Urheber erhält 15 Monate Jugendstrafe - noch einmal zur Bewährung. Zwei seiner Freunde, 19 und 20 Jahre alt, wandern allerdings wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes für zweieinhalb beziehungsweise eineinhalb Jahre hinter Gitter.
Das Sextett trifft sich an einem Novemberabend 2004 in einer Wohnung in Schweinfurt. Es wird ausgemacht, in den Wohnort des Opfers im Landkreis zu fahren und dem jungen Mann eine Falle zu stellen. Wie erhofft, erscheint das Opfer in Begleitung eines Freundes tatsächlich auf der Straße. Einer der Täter spricht die beiden an, lockt sie unter dem Vorwand, seinen Geldbeutel verloren zu haben, in einen unbeleuchteten Feldweg.
Wie vereinbart kommen dann alle später vor Gericht Angeklagten aus ihren Verstecken. Der Initiator der Tat eröffnet die Treibjagd. Das Opfer wird mit Fäusten und Tritten traktiert. Die beiden 19- und 20-jährigen Haupttäter nehmen sich den Begleiter vor. Nach einiger Zeit fordern sie die mittlerweile völlig verängstigten Geschädigten auf, ihre Wertsachen rauszurücken. Weil beide der Aufforderung nicht nachkommen, durchsuchen die Haupttäter sie und nehmen ihnen Geldbörsen und Handys weg. Raub ist das.
Die "Altlasten" (Vorstrafen) der beiden Haupttäter lassen dem Amtsgericht bei der Strafzumessung keine andere Wahl, als eine Bewährung von vorneherein auszuschließen. Der 20-Jährige ist wegen einer anderen Straftat nur einen Monat vorher schon mit einer Bewährung davongekommen. Schlimmer ist es im Fall des 19-Jährigen. Der ist gerade mal vier Tage vorher zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Die hat er nur noch nicht antreten müssen.
Beider Hoffnung, in der nächsten Instanz auf Gnade zu treffen, zerplatzt vor der Großen Jugendkammer wie eine Seifenblase: Sie könnten sicher sein, dass ein Urteil am Landgericht sogar noch höher ausfallen werde, rät die Vorsitzende zur Zurücknahme der Berufung. Die Angeklagten folgen diesem Rat, womit die Urteile der Erstinstanz rechtskräftig werden. Dass nicht auch der Urheber, der eifersüchtige 16-Jährige, in den Knast muss, hat er seiner bis dahin fast sauberen Weste zu verdanken. Die anderen Tatbeteiligten kommen mit Arresten davon.