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Wasserlosen: Acht Gemeindeteile, fünf Abwassergebühren

Wasserlosen

Acht Gemeindeteile, fünf Abwassergebühren

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    Die Sanierung der Kläranlage für Kaisten/Rütschenhausen/Schwemmelsbach, an die möglicherweise noch Greßthal angeschlossen werden soll, verzögert sich durch die laufenden Planungen für die Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes für die Kaistener Brunnen. Die Kosten dafür sind noch nicht abzuschätzen. Nach der derzeitigen Satzung müssten die Grundstücksbesitzer dieser vier Orte alleine für die Kosten aufkommen, es sei denn der Gemeinderat entscheidet sich für einheitliche Gebühren für die gesamte Großgemeinde Wasserlosen.
    Die Sanierung der Kläranlage für Kaisten/Rütschenhausen/Schwemmelsbach, an die möglicherweise noch Greßthal angeschlossen werden soll, verzögert sich durch die laufenden Planungen für die Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes für die Kaistener Brunnen. Die Kosten dafür sind noch nicht abzuschätzen. Nach der derzeitigen Satzung müssten die Grundstücksbesitzer dieser vier Orte alleine für die Kosten aufkommen, es sei denn der Gemeinderat entscheidet sich für einheitliche Gebühren für die gesamte Großgemeinde Wasserlosen. Foto: Elmar Heil

    Die erste Wasserlöser Ratssitzung 2019 barg ein brisantes Thema. Erstmals hat der neue Geschäftsleiter Markus Kirchner die Änderungen der Gebührensatzungen für die fünf gemeindlichen Kläranlagen vorgestellt. Alle vier Jahre müssten die Gebühren neu kalkuliert werden, wobei Unterhaltskosten, Abschreibungen, Überschüsse oder Defizite zu berücksichtigen sind. Für die nächsten vier Jahre ergeben sich für die einzelnen Anlagen folgende Kosten je Kubikmeter: Brebersdorf 1,21 Euro (bisher 1,21 Euro); Burghausen/Wülfershausen 1,89 Euro (1,86 Euro); Greßthal 0,47 Euro (2,11 Euro); Kaisten/Rütschenhausen/Schwemmelsbach 1,93 Euro (1,57 Euro), Wasserlosen 1,11 Euro (1,26 Euro).

    Aus den Reihen der Gemeinderäte gab es dazu keine Fragen oder Anmerkungen. Lediglich Bürgermeister Anton Gößmann begründete hinsichtlich der niedrigen Gebühr in Greßthal, dass dort in den zurückliegenden Jahren überfällige Investitionen nicht durchgeführt wurden und deshalb die Überschüsse mit einzuberechnen waren. Sollten jedoch die nächsten vier Jahre nach Plan verlaufen, sei dann dort mit einem Anstieg der Gebühr auf 2,58 Euro je Kubikmeter zu rechnen.

    Gleich oder gerecht? Fünf Kläranlagen, fünf unterschiedliche Gebühren

    Eigentlich müsste man davon ausgehen, dass in einer Gemeinde alle Bürger gleich behandelt werden. Dies ist auch der Fall, wenn es um die Grundsteuer für bebaute oder unbebaute Grundstücke, um die Hundesteuer oder um Gebühren für Wasser oder Müllentsorgung geht, unabhängig davon wo der Einzelne wohnt. So ist das auch in Wasserlosen mit seinen acht Gemeindeteilen – nicht aber bei den Abwassergebühren. In der Gemeinderatssitzung gab es keine Diskussion. Erst auf Nachfrage bei Bürgermeister Gößmann war zu erfahren, dass sich die Räte in einer Vorbesprechung, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, mit dieser Problematik auseinandergesetzt hätten.

    So erkläre sich die Kostensenkung für Greßthal dadurch, dass dort unter anderem eine längst fällig gewesene Klärschlammbeseitigung nicht durchgeführt worden sei, obwohl diese in die frühere Kalkulation eingeflossen war. Da die Gemeinde jedoch verpflichtet sei, diese Gebühren kostendeckend umzulegen, dürfen Überschüsse nicht für etwaige zukünftige Baumaßnahmen zurückgelegt, sondern müssen nun an die Bürger zurückgegeben werden.

    Schadstoffe in den Kläranlagen Kaisten und Burghausen

    Pech hatten die Grundstücksbesitzer, deren Abwässer in die Kläranlagen Kaisten und Burghausen fließen. Dort wurden im vergangenen Jahr Schadstoffe (Kadmium und PCB=Polychlorierte Biphenyle, eine giftige, krebsauslösende Chlorverbindung) festgestellt, deren Herkunft bis heute ungeklärt ist, die jedoch die Entsorgung des belasteten Klärschlamms erheblich verteuerten.

    Unterschiedliche Gebühren sind auch bedingt durch die Kläranlagen-Typen. So sorgen Oberflächenteiche in Wasserlosen für die Klärung, während in anderen, kostenintensiveren Anlagen mechanische Vorrichtungen für teilweise sehr hohe Stromkosten und für erheblich höhere Abschreibungen sorgen, die mit in die Gebührenkalkulationen einfließen. Laut Aussage von Bürgermeister Gößmann hat "der Gemeinderat seinen Willen ausgedrückt, einheitliche Gebühren festzulegen". Dies wäre zwar "rechtlich" schon jetzt möglich, jedoch – mit Hinweis auf die Greßthaler Situation – nur "sehr schwierig" durchzuführen gewesen.

    Viele offene Fragen für die Zukunft

    Bleibt also abzuwarten, was sich in vier Jahren tut, denn bis dahin wird sich der Gemeinderat wahrscheinlich anders zusammensetzen. Was ist dann mit den bis dahin anfallenden Kosten und Abschreibungen? Für dieses Jahr steht die Kanalsanierung der Bundesstraße durch Rütschenhausen mit geschätzten Kosten in Höhe von 600 000 Euro an. Schon viele Jahre besteht das Wasserwirtschaftsamt auf einer Nachrüstung der Kaistener Kläranlage, an die auch Greßthal angeschlossen werden soll.

    Wer weiß, welche gesetzlichen Auflagen und Baukosten für Abwasseranlagen, die sicher nicht billiger werden, noch auf die Bürger zukommen. Sollen dann diese Kosten wieder, wie in den vergangenen 40 Jahren Großgemeinde, auf die Grundstücksbesitzer der einzelnen Ortsteile umgelegt werden oder von allen Bürgern der Großgemeinde getragen werden, wobei natürlich deren bisher geleistete Beiträge zu berücksichtigen wären? Es gibt viele offene Fragen.

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