Einen eher ungewöhnlichen Antrag hatten die Baustadträte in ihrer Sitzung im September auf dem Tisch: die Genehmigung von Wohnungsprostitution in einem Gebäude am Anfang der Spitalstraße in der Nähe des Albrecht-Dürer-Platzes. Die Verwaltung verwies darauf, dass der Antrag auf Wohnungsprostitution in sieben Zimmern der Wohnung in dem geschäftlich und privat vermieteten vierstöckigen Gebäude rechtlich gesehen erlaubt werden muss.
Eine Ansicht, die bei Irmgard und Roland Greiner für große Verwunderung sorgte. Das Ehepaar, das seit Jahrzehnten hauptsächlich im südafrikanischen Johannesburg lebt, besitzt die Wohnung im obersten Geschoss. Direkt darunter befindet sich das Appartement, in dem seit Jahren Wohnungsprostitution betrieben wird. Irmgard Greiner ist gebürtige Schweinfurterin, die Wohnung nutzt das Ehepaar immer, wenn sie in Deutschland sind. Zuletzt war das wegen der Corona-Pandemie mehrere Monate, erst vor kurzem flogen die Greiners wieder zurück nach Südafrika.
Die Erlebnisse, die sie schildern, sind wenig erbaulich. "Es ist ein ständiger Besucherverkehr im Gebäude von Männern jeden Alters", so Greiner. An der Klingelanlage verweist ein Schild auf Ayurvedische Massagen, um Einlass zu bekommen zu den Damen, die per Handy vorab kontaktiert werden. Die Wohnung besitzt laut Familie Greiner eine Steuerberaterin aus Südthüringen, die sie einer Frau aus der Gemeinde Üchtelhausen vermietete. Diese beantragte bei der Stadt die Erlaubnis für die Wohnungsprostitution von selbständig tätigen Frauen.

Immer wieder kommt es laut Familie Greiner vor, dass Männer bei ihnen klingeln, oft auch mitten in der Nacht. Oder man begegnet betrunkenen Freiern im Treppenhaus oder im Aufzug. Grundsätzlich unangenehm, zu Corona-Zeiten ohne Maske noch einmal mehr. Wenn die Enkelkinder zu Besuch sind, fühlen sich die Greiners mit der Situation am unwohlsten: "Das ist gefährlich, man weiß doch gar nicht, wer da kommt", so Irmgard Greiner.
"Es ist eine seltsame Art der Innenstadtbelebung", kann sich Roland Greiner eine sarkastische Bemerkung nicht verkneifen. Den Greiners geht es nicht um eine moralische Bewertung des Tuns der sieben Damen in dem Appartement, sondern darum, warum das ausgerechnet mitten in der Innenstadt in einem Wohn- und Geschäftshaus möglich ist. Beschwerden und Gespräche mit der Stadt hätten nie zu etwas geführt.
"Es ist eine seltsame Art der Innenstadtbelebung."
Roland Greiner wohnt in der Spitalstraße in einem Haus, in dem in einer Wohnung auch Prostitution zugelassen ist.
Sie befürchten einen Wertverlust der Immobilie, in der auch eine große deutsche Privatbank ihre Filiale hat. Außerdem zog vor einigen Monaten eine Physiotherapiepraxis aus einer anderen Wohnung, ebenfalls im Besitz der Steuerberaterin, aus. Die Greiners befürchten, dass hier ein ähnliches Angebot wie einen Stock höher geschaffen werden könnte. Über die Eigentümergemeinschaft im Haus wollen sie zumindest durchsetzen, dass eine Videoüberwachung im Treppenhaus möglich wird.
Auf Nachfrage dieser Redaktion bei der Stadtverwaltung erklärt Pressesprecherin Kristina Dietz, der Antrag hätte gemäß Paragraph 34 des Baugesetzbuches genehmigt werden müssen, da in einem Kerngebiet einer Stadt – in dem liegt die Spitalstraße – Wohnungsprostitution grundsätzlich möglich sei. Außerdem habe es keine weiteren baurechtlichen Bedenken gegeben, die gegen eine Genehmigung sprachen.
"Die Prostitutionsausübung ist dem Grunde nach im ganzen Stadtgebiet zulässig. Wenn eine Nutzung baurechtlich zulässig ist, dann muss sie auch genehmigt werden."
Kristina Dietz, Pressesprecherin der Stadt Schweinfurt.
Da es vor Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes keine entsprechende Erlaubnispflicht gab, könne die Stadt nur sicher sagen, dass seit mindestens elf Jahren dort Prostitution betrieben werde. Im Rahmen dieses Gesetzes seien in der Wohnung selbst bisher keine Mängel festgestellt worden.
Grundsätzlich, so Dietz, "suchen sich die Betreiber Wohnungen und beantragen eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Die Stadt Schweinfurt hat auf die Lage nur begrenzt und nur in baurechtlicher Sicht Einfluss darauf, wo sich Prostitutionsstätten ansiedeln." Da bisher kein Sperrbezirk festgelegt wurde, sei "die Prostitutionsausübung dem Grunde nach im ganzen Stadtgebiet zulässig". "Wenn eine Nutzung baurechtlich zulässig ist, dann muss sie auch genehmigt werden."
Ordnungsamt kann nicht außerhalb der Dienstzeiten kontrollieren
Dietz erläutert, dass es Anrufe bei der Stadt gegeben habe, Freier würden im Haus keinen Mundschutz tragen oder falsch klingeln. Es handele sich aber um keine Ordnungswidrigkeiten, weswegen das Ordnungsamt nicht einschreiten könne. Die Betroffenen müssten zivil- oder strafrechtliche Schritte einleiten, würden sie genötigt oder beleidigt. Lärmbelästigung könnte angezeigt werden, was ein Bußgeldverfahren zur Folge hätte. In der Nacht eigene Kontrollen vor Ort durchzuführen, könne das Ordnungsamt nicht leisten, da dann niemand im Dienst sei.
In Schweinfurt gibt es laut Stadt acht derartige Etablissements, zwei weitere sollen angemeldet werden. Für einen Saunaclub am Hainig, der im Frühjahr eröffnen sollte, habe der Betreiber seinen Antrag zurückgenommen, so die Stadt. Grundsätzlich gebe es "keinerlei nennenswerte milieutypische Probleme". Die Polizei kontrolliere regelmäßig, "die Lage ist als unproblematisch einzustufen", so Dietz.