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Kreis Schweinfurt: AfD-Antrag abgelehnt: Kein Livestream von Kreistagssitzungen 

Kreis Schweinfurt

AfD-Antrag abgelehnt: Kein Livestream von Kreistagssitzungen 

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    Im Bundestag und auch in den Landtagen ist es erlaubt, aber in kommunalen Parlamenten dürfen ohne Zustimmung aller Anwesenden keine Filmaufzeichnungen erfolgen. Der Kreistag lehnte einen Antrag auf Live-Übertragung der Sitzungen ins Internet ab.
    Im Bundestag und auch in den Landtagen ist es erlaubt, aber in kommunalen Parlamenten dürfen ohne Zustimmung aller Anwesenden keine Filmaufzeichnungen erfolgen. Der Kreistag lehnte einen Antrag auf Live-Übertragung der Sitzungen ins Internet ab. Foto: Kay Nietfeld

    Es wird keine Live-Übertragung der Schweinfurter Kreistagssitzungen ins Internet geben. Diesen Antrag der AfD-Fraktion hat der Kreistag in seiner Sitzung am Mittwoch im Kulturzentrum Grafenrheinfeld abgelehnt und ist damit der Empfehlung des Kreisausschusses gefolgt.

    AfD-Fraktionschef Bernd Schuhmann hatte den Antrag damit begründet, dass man angesichts der Politikverdrossenheit den Bürgern kommunale Politik näher bringen müsse. Die meisten Bürger könnten aus terminlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen die Sitzungen nicht vor Ort verfolgen und könnten dann auf diese Weise daran teilhaben. Die Aufnahmen sollten zudem den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden, um sie selbst veröffentlichen zu können.   

    Außer der AfD-Fraktion hielt niemand im Saal einen Livestream von den Kreistagssitzungen als probates Mittel, um mehr Transparenz in der Kommunalpolitik zu gewährleisten. Thorsten Wozniak begründete das Nein der CSU mit dem Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten der anwesenden Personen. Zudem befürchtet man, dass mancher sich vor einer laufenden Kamera nicht mehr zu Wort traue oder umgekehrt, angesichts öffentlicher Ausstrahlung vermehrt Schaufensteranträge gestellt würden. Auch könnten im Nachgang die Aufzeichnungen so geschnitten werden, dass sie das Gesamtbild der Sitzung nicht korrekt widerspiegeln würden.        

    "Wer vollständige Transparenz will, muss die Sitzungen besuchen", lehnte auch SPD-Sprecher Stefan Rottmann das Ansinnen ab. Oliver Brust (Freie Wähler) sieht bei geschnittenem Material vor allem die parteineutrale Berichterstattung gefährdet. Johannes Weiß (Grüne) sagte es noch deutlicher: "Damit öffnen wir Tür und Tor für Manipulationen."

    Letztlich gibt es auch eine Reihe rechtlicher Hürden, wie der Leiter der Abteilung Zentrales im Landratsamt, Christian Frank, erklärte. Direktübertragungen seien nur mit Zustimmung aller anwesenden Personen möglich. Betroffen seien dabei nicht nur die Kreisräte selbst, sondern auch Besucher und eingeladene Referenten sowie die Mitarbeiter des Landratsamtes. Hier müsste obendrein der Personalrat zustimmen.

    Schuhmanns Erwiderung, ein Beamter habe die dienstliche Verpflichtung, seine Arbeit in der Öffentlichkeit zu vertreten, ließ Landrat Florian Töpper nicht unwidersprochen stehen. Er wies eine Ermahnung der Beschäftigten des Landratsamtes, ihren dienstlichen Verpflichtungen nachzukommen, in aller Schärfe zurück. "Für fehlende Diensttreue gibt es keinerlei Anlass." Das Gremium bestätigte die Aussage des Landrats mit Beifall.    

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