Mit Wirkung vom 1. November 2002 ist die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung) geändert worden. Bedeutsamste Änderung ist dabei die Aufnahme der Rasse Rottweiler in die Kategorie II. Halter dieser Hunde müssen der zuständigen Gemeinde künftig durch ein Sachverständigengutachten nachweisen, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
Steffen Wehner, Sachbearbeiter der Verwaltungsgemeinschaft (Vgem) Gerolzhofen, zuständig auch für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, erklärt auf Anfrage dieser Zeitung, dass bis jetzt fünf Anträge auf Rottweiler der VGem vorliegen und in Bearbeitung sind. Die Hundebesitzer haben bis zum 1. April 2003 Zeit, sich einen Termin beim Sachverständigen zu holen. Das Gutachten selbst muss allerdings bis spätestens 30. Juni 2003 bei der Gemeinde vorliegen. Sollte kein Gutachten ausgestellt worden sein, macht sich der Hundehalter nach ¶ 143 des Strafgesetzbuches strafbar.
Dieser Paragraf beinhaltet das Verbot betreffend unerlaubten Umgang mit gefährlichen Hunden und stellt somit den Tatbestand einer Straftat dar. In den 80 er Jahren wurde dieser Paragraph aus dem Gesetzbuch gestrichen, seit sieben bis acht Jahren aber wieder aufgenommen.
Kampfhunde der Kategorie I sind in Gerolzhofen und Umland nicht gemeldet. Kategorie I bedeutet, dass diese Hunderassen auf jeden Fall von vornherein von der Gemeinde wegen der hohen Aggressivität und Gefährlichkeit abgelehnt werden. Das betrifft folgende Vierbeiner: Pit-Bull, Bendog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Tosa-Inu.
Der Hund muss mindestens eineinhalb bis zwei Jahre alt sein, um beurteilt werden zu können. Kategorie II sind die Kampfhunde, welche die Gemeinde genehmigen kann, wenn der Vierbeiner nicht gesteigert aggressiv ist und ein Gutachten diesbezüglich vorliegt. Das Sachverständigengutachten geht an das Veterinäramt in Schweinfurt zur nochmaligen Überprüfung. Von hier aus wird von Fall zu Fall grünes Licht für die Negativbescheinigung der Gemeinde gegeben. Durch die Vorlage eines Gutachtens (Wesenstest), welches eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit des einzelnen Hundes verneint, kann der Hundehalter die Kampfhundeeigenschaft widerlegen.
Präventive Maßnahmen im Umgang mit diesen Hunderassen sind eine ausbruchsichere Unterbringung und freier Auslauf nur außerhalb von Wohngebieten mit Maulkorb. Innerhalb von bewohnten Gebieten ist eine reißfeste Leine mit schlupfsicherem Halsband und angelegtem Maulkorb zu verwenden.
Lothar Wagner aus Michelau ist als Sachverständiger für das Veterinäramt in Schweinfurt tätig. Er absolvierte im November 2002 bei der Regierung von Oberbayern ein Kampfhundeseminar in München. Der Sachverständiger führte außerdem eine Diensthundeführerausbildung in Kiel durch, die er mit erfolgreicher Prüfung bestand. "Kampfhunde hat es schon immer gegeben, nur verfügten früher die Hundehalter über das nötige Wissen" meint der Gutachter. "Heutzutage ist es so, dass sich viele Leute aus Prestigegründen einen solches Tier halten", betont Lothar Wagner, auf dem in jüngster Zeit immer mehr Personen zukommen, um sich über die neue Kampfhundeverordnung zu informieren und Hilfe bei ihm suchen.
Bereits im Juni 2001 wurde seitens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern angekündigt, dass die Liste der Kampfhunde der Kategorie II um insgesamt sechs Rassen erweitert werden soll (Alano, American Bulldog, Cane Corso, Perro de Presa Canario und Perro de Presa Mallorquin). Die Zucht von Kampfhunden ist in Bayern grundsätzlich verboten, ebenso Handel und Einfuhr solcher Tiere.
In der Beißliste des Deutschen Städtetages von 1997 steht der Rottweiler an dritter Stelle. Hochgerechnet auf die Anzahl der vorhandenen Rottweiler bedeutet dies, dass der Rottweiler von allen Hunderassen am häufigsten in Beißunfälle verwickelt ist. Beleg für das von Rottweilern ausgehende Gefahrenpotenzial ist aber nicht nur die Zahl der Beißunfälle, sondern auch deren Schwere - bedauerlicherweise sogar mit tödlichem Ende.
Die bayerische Kampfhundeverordnung ist nicht mit dem Ziel der "Diskriminierung" bestimmter Hunderassen und deren Halter erstellt worden, sondern vielmehr dazu, um potenziell gefährliche Hunderassen und deren Halter rechtzeitig zu erkennen und die Bevölkerung wirksam vor diesen zu schützen.
Es drängt sich natürlich die Frage auf, warum der Deutsche Schäferhund, der in der Beißstatistik an zweiter Stelle geführt wird, nicht auch in diese erweiterte Verordnung aufgenommen wurde. Die Gesamtpopulation der Schäferhunde weist jedoch kein gesteigertes Aggressionspotenzial auf und die Gefährlichkeit dieses Vierbeiners ist deutlich niedriger.
Karl-Heinz Nusser, Leiter des Ordnungsamtes vom Landratsamt Schweinfurt erklärt, dass in den letzten Jahren kein Übergriff von Kampfhunden im Landkreis Schweinfurt gemeldet oder bekannt ist. Seiner Meinung nach hat diese erweiterte Verordnung auf jeden Fall Sinn.