„Die meisten sagen, sie wollten einfach die Waffen nicht mehr im Haus haben“, kann Nusser über die wahren Beweggründe nur spekulieren. Auffällig ist in jedem Fall die hohe Zahl der Rückgabewilligen, darunter sind auch einige der 5000 im Landkreis registrierten Waffenbesitzer.
Einem kann auch unfreiwillig eine Pistole oder ein Gewehr in die Hände fallen. Am typischsten ist der Fall, wenn Hinterbliebene Wohnhäuser oder Gehöfte ausräumen und dann auf einen alten Schießprügel stoßen – in der Regel ist der nicht angemeldet. „Der stammt oft vom Opa oder noch aus dem Krieg“, erklärt Nusser. In einem entsprechenden Zustand sind diese Waffen meist: verrostet, demoliert, nicht mehr benutzbar. In jedem Fall – so die Rechtslage – müssen solche Funde aber im Landratsamt abgegeben werden.
Behalten darf man Waffen nur, wenn sie unbrauchbar gemacht werden: Man bohrt den Lauf auf oder entfernt dauerhaft Schloss und Schlagbolzen. „Das muss ein Fachmann machen und wir verlangen auch einen Nachweis“, sagt Nusser. Eine solchermaßen bearbeitete Schusswaffe fällt nicht mehr unter das Waffengesetz.
Nach den seit 2008 neu geltenden Regeln gibt es die Möglichkeit für Erben, eine legal angemeldete Waffe auch weiterhin zu behalten. Allerdings muss sie mit einem so genannten „Blockiersystem“ versehen werden werden – einem Code-Schloss, das in den Lauf gesteckt wird. Den Schlüssel dazu hat nur die Behörde. Der Haken: Wie Nusser sagt, gibt es diese Systeme noch nicht für alle Kaliber und sind zudem sehr teuer. Der Aufwand lohnt sich also nur für besondere Erbstücke und wertvolle Waffen.
Das Ordnungsamt wird auch in jedem Fall informiert, wenn der Inhaber einer Waffenbesitzkarte stirbt. Dann forscht die Behörde bei den Hinterbliebenen nach dem Verbleib der Waffe nach. Nusser kennt Fälle, in denen sie so gut versteckt ist, dass sie die Erben gar nicht mehr finden.
Was passiert mit den Luftgewehren, Pistolen und Zimmerstutzen, die auf Nussers Schreibtisch landen? Via Polizei landen sie beim Landeskriminalamt, dort sortiert man einige zu Testzwecken aus, der Rest wird verschrottet. Auffällige Stücke meldet Nusser gesondert der Polizei: Von ihnen werden Schussproben genommen, um herauszufinden, ob sie mit einem Verbrechen in Zusammenhang stehen.
Auch wenn im Landratsamt derzeit viele Gewehre und Pistolen abgegeben werden, macht sich Ordnungsamtsleiter Nusser keine Illusionen: „Die wirklich gefährlichen Waffen sind immer noch draußen.“