Der Angeklagte und seine beiden Verteidiger haben alles getan, um den Hauptvorwurf der Anklageschrift zu erschüttern und das mutmaßliche Opfer als unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Am Ende, mehr als vier Monate nach Prozessbeginn, hat alles nichts genutzt: Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt sprach den 30-jährigen Angeklagten nicht frei vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und Freiheitsberaubung, wie von seinen Anwälten beantragt, sondern schuldig.
Schweinfurt