Der Gerolzhöfer Stadtrat hat für das neue Baugebiet "Am Nützelbach II" nach der Verabschiedung des Bebauungsplans nun weitere Festlegungen getroffen, an die sich künftige Bauherren zu halten haben. Lediglich bei der Frage, ob im Baugebiet - wie bei "Am Nützelbach I" - auch wieder der Anschluss an eine Kaltwärmeversorgung zwingend vorgeschrieben wird, kam man noch zu keinem Ergebnis. Der Punkt wurde vertagt.
Gerolzhofen