Zu einer Grundsatzdebatte im Stadtrat führte der Bauantrag auf Errichtung einer Überdachung von vier Stellplätzen mittels Carports auf dem Grundstück Kleines Krautfeld 18 im Baugebiet „Weiße Marter“. Nach längerer Diskussion blieb es am Ende bei vier Gegenstimmen, während die große Mehrheit das Vorhaben absegnete und damit auch die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des hier gültigen Bebauungsplanes.
In dem Neubaugebiet hatten rund 25 Hausbesitzer vor geraumer Zeit auf dem Weg zu „einer klaren Linie“ ein Schreiben der Stadt in ihrem Briefkasten vorgefunden, in dem sie aufgefordert wurden, gravierende Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beseitigen.
Bis Ende August bleibt ihnen demnach noch Zeit zum Rückbau. Es geht dabei um viel zu hohe Hecken, Zäune, Tore oder sonstige Einfriedungen. Die zu hohen oder mitunter bis an die Straßenkante gebauten Einfriedungen verursachen in erster Linie Verkehrsprobleme, indem sie die Sicht beeinträchtigen oder sich als Verkehrshindernisse erweisen, nachdem in der „Weißen Marter“ zur Verkehrsberuhigung bewusst enge Straßen angelegt wurden.
Allerdings hatte sich der Stadtrat schon damals darauf verständigt, bei künftigen Anträgen, wie diesem, der mit den festgestellten Verstößen nichts zu tun hat, aber doch erneuter Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans bedarf, von Fall zu Fall zu entscheiden und hier vor allem sicherzugehen, dass der Straßenraum entsprechend frei gehalten wird und keine Verkehrsgefährdung zu befürchten ist.
Das Problem in diesem Fall war, dass in einem ähnlich gelagerten Fall aus dem Jahr 2002 auf einem nicht allzu weit entfernten Grundstück der Besitzer seine Überdachung zurückbauen musste, da er diese widerrechtlich außerhalb der Baugrenzen „schwarz“ errichtet hatte.
Einzelfallentscheidung
Der Stadtrat hatte damals eine nachträgliche Genehmigung mit Hinweis darauf, keinen Präzedenzfall schaffen zu wollen, abgelehnt. Allerdings ähnelt die beantragte Konstruktion einer bereits auf dem Nachbargrundstück befindlichen Überdachung. Für die Carports in der gewünschten Form machten sich Thomas Vizl, Burkhard Wächter und Rainer Krapf stark.
Die überwiegende Stadtratsmehrheit sah es am Ende jedenfalls genauso und hatte keine Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Es wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Zustimmung um eine „Einzelfallentscheidung“ handele.
Formsache war hingegen die Zustimmung zur Erlaubnis für die energetische Fassaden- und Dachsanierung des Anwesens Steingrabenstraße 40 inklusive Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Im Zuge dieser Maßnahmen werden gleichzeitig die alten Holzfenster im Ober- und Dachgeschoss ausgetauscht. Die Zustimmung war erforderlich, da das Gebäude im Ensembleschutzbereich der Altstadt liegt.
Ebenso keine Probleme bereitete der Antrag des Staatlichen Bauamts Schweinfurt, für die vom 9. Mai bis 13. Oktober in Schweinfurt stattfindende Bayerische Landesausstellung „Main und Meer“ in Höhe des Aldi-Parkplatzes bei Rügshofen eine Großwerbetafel aufstellen zu dürfen.