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Schweinfurt: Angebot und Kosten: Welche Regeln gelten ab 1. Juli für Corona-Tests in Stadt und Landkreis Schweinfurt?

Schweinfurt

Angebot und Kosten: Welche Regeln gelten ab 1. Juli für Corona-Tests in Stadt und Landkreis Schweinfurt?

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    Nach Auskunft des Landratsamtes Schweinfurt ist es noch nicht rechtsverbindlich geklärt, wer in Bayern ab 1. Juli für Corona-Schnelltests zahlen muss.
    Nach Auskunft des Landratsamtes Schweinfurt ist es noch nicht rechtsverbindlich geklärt, wer in Bayern ab 1. Juli für Corona-Schnelltests zahlen muss. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Trotz zuletzt wieder steigender Corona-Zahlen schrumpft das Angebot, sich auf das hochansteckende Virus testen zu lassen. In der vergangenen Woche hatten die Stadt und das Landratsamt Schweinfurt angekündigt, das PCR-Testzentrum in der Franz-Schubert-Straße in Schweinfurt sowie das Schnelltestzentrum in der Stadthalle in Gerolzhofen mit Ablauf des 30. Juni zu schließen. Zwischenzeitlich haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geeinigt, dass der Bund ab 1. Juli nur noch für bestimmte Personengruppen die Kosten für die Tests komplett übernimmt. Alle anderen sollen pro Test drei Euro zahlen. Was bedeutet dies für die vorhandenen Testangebote in Stadt und Landkreis Schweinfurt?

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