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SCHWEINFURT: Angeklagt: Diebstahl von zwei Bechern Eis

SCHWEINFURT

Angeklagt: Diebstahl von zwei Bechern Eis

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    Warum ein Mann vor dem Schweinfurter Amtsgericht landet, obwohl er nur zwei Mal einen Becher Eiscreme eingesteckt hat, ohne zu bezahlen – im zweiten Fall will er ihn sogar zurückgelegt haben – darüber kann man nur spekulieren. Denn es kam gar nicht zur Beweisaufnahme, in deren Verlauf eventuelle Vorstrafen oder gar eine Bewährung auf den Tisch gekommen wäre. Nur aus einem Nebensatz des Richters ließ sich ableiten, dass der 46-Jährige nicht zum ersten Mal wegen Diebstahls vor Gericht stand.

    Nachdem der Angeklagte ausgesagt hatte, setzte der Richter die Hauptverhandlung aus und beauftragte ein Gutachten. Dabei soll geklärt werden, ob der Mann zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war. Er selbst gab zu, am 12. Januar 2015 in einer Tankstelle am Oberen Marienbach ein Becher Eiscreme im Wert von über 6 Euro eingesteckt zu haben. Als Hartz-IV-Empfänger habe er sich ein so teures Eis nicht leisten können.

    Eine Woche später habe er noch einmal einen Becher Eis in seine Jackentasche gesteckt, aber gleich danach wieder zurückgelegt. Als Grund gab er an, dass er wegen seiner Psychose Medikamente nehmen müsse und deswegen diesen Drang habe, etwas zu klauen. Ob es da möglicherweise einen Zusammenhang gibt und ob der 46-Jährige strafrechtlich verantwortlich für sein Handeln ist, das soll ein Arzt aus dem Bezirkskrankenhaus Werneck klären, wo der Mann in Behandlung war.

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