Dass ein Angeklagter sich bedankt, nachdem er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt wurde, kommt nicht oft vor. Der 42-Jährige aus dem südlichen Landkreis, der sich jetzt vor dem Landgericht Schweinfurt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten musste und nach der Urteilsverkündigung "vielen Dank" sagte, sieht in der Entscheidung jedoch eine Chance, "irgendwann noch ein normales Leben zu führen".
Schweinfurt