Drei eigene Kläranlagen haben die Gemeindeteile Waigolshausen, Theilheim und Hergolshausen zwar nach wie vor, doch beim Thema Klärschlamm arbeiten sie künftig zusammen. Eingerichtet wird derzeit auf der Waigolshäuser Kläranlage für gut eine halbe Million Euro eine stationäre Klärschlammpresse für alle drei Anlagen. Dort soll der Klärschlamm entwässert und anschließend in eine Trocknungsanlage nach Hofheim transportiert werden. Letzter Schritt dieses als zukunftsfähig gewerteten Entsorgungsweges wird die Verbrennung der Trockenmasse im Schweinfurter Gemeinschaftskraftwerk GKS sein.
Als es im Gemeinderat jetzt um die Verteilung der Betriebskosten für die Klärschlammentsorgung ging, knirschte es allerdings bei dem Gemeinschaftsprojekt. Auslöser waren die Kosten für den Transport des Klärschlamms von Hergolshausen und Theilheim nach Waigolshausen. Während nämlich alle anderen Betriebskosten wie Strom, Personalkosten und der Transport nach Hofheim und Schweinfurt auf der Basis der jeweiligen örtlichen Klärschlammmenge auf die drei Gemeindeteile aufgeschlüsselt werden, bliebe Waigolshausen bei diesen Transportkosten, die laut Kämmerer Philipp Müller im unteren vierstelligen Eurobereich pro Jahr lägen, außen vor.
Das wiedersprach dem Gerechtigkeitsempfingen der Räte aus Hergolshausen und Theilheim. Mit ihrer Mehrheit stimmten sie dafür, auch diese Transportkosten gemäß dem Berechnungsschlüssel auf alle Gemeindeteile umzulegen. Von Waigolshäuser Seite legte nun Bernd Pfeuffer nach. Der "Maximalforderung" aus Hergolshausen stellte er eine anteilige Verrechnung der für die Klärschlammpressung genutzten Anlageteile in Waigolshausen entgegen.
Kosten umlegen
Bei zwei Gegenstimmen sprach sich das Gremium schließlich auch dafür aus, die kalkulatorischen Kosten des für die Klärschlammpressung abgestellten Schlammspeichers in Waigolshausen in die Liste der umzulegenden Betriebskosten aufzunehmen. Berücksichtigt werden sollen auch künftige Unterhaltskosten. Grundlage wird der Zeitwert des Schlammspeichers sein, den die Verwaltung noch ermitteln muss.
Bei der Schlussabstimmung sprach sich der Rat dann bei einer Gegenstimme für das vom Kämmerer vorgeschlagene Berechnungsverfahren zur Verteilung der anfallenden Kosten für die Klärschlammentsorgung aus. Die aktualisierte Aufteilung der Betriebskosten ist dabei berücksichtigt. Festgehalten wurde im Beschluss auf Wunsch von Waigolshäuser Räten auch, dass die Abschreibungskosten der Klärschlammpresse auch im Falle einer vorzeitigen Aufgabe der Schlammpresse von allen drei Gemeindeteilen anteilig zu tragen sind.
Auch der Kindergarten Hergolshausen muss Verbesserungsbeiträge für die Ertüchtigung der Kläranlage Hergolshausen zahlen. Für 2021 und 2022 belaufen sich die Vorauszahlungen auf 7379 Euro. Bei der Gemeinde beantragt hat die Katholische Kirchenstiftung dafür nun einen Zuschuss. Nachdem in der Vergangenheit die Kindergärten in den anderen Ortsteilen einen Zuschuss in voller Höhe der festgesetzten Beitragsforderungen erhielten, schlug die Verwaltung das auch für die Hergolshäuser Einrichtung vor. Beinhaltet wäre auch die Schlussabrechnung. Der Gemeinderat hatte keine Einwände. Gefordert wurde allerdings eine Zweckbindung, die in den Zuschuss-Bescheid aufgenommen wird.
Eine "moderate Anpassung" der Gebühren beim Freizeitzentrum hatte die Verwaltung auf die Tagesordnung gesetzt, nachdem die Gebührensätze seit 2004 unverändert geblieben sind, wie Kämmerer Philipp Müller erklärte. Verschickt hatte er im Vorfeld an die Räte drei Varianten für eine Anpassung der Hallengebührenordnung, die eine intensive Diskussion mit einer Reihe von Einwänden im Gremium auslösten. Auch unklare Regelungen kamen zur Sprache.
Um den Zeitrahmen der Sitzung nicht zu sprengen schlug Bürgermeister Christian Zeißner schließlich eine Vertagung vor, was der Rat einstimmig befürwortete. Zunächst sollen jetzt Änderungs- und Konkretisierungswünsche zu den vorgeschlagenen Anpassungs-Varianten an die Verwaltung gemeldet werden.
Bekannt gab der Bürgermeister, dass die Einleitungsgebühr für das Niederschlagswasser auf dem DB-Gelände in nichtöffentlicher Sitzung festgelegt wurde.