Lindach

Anti-D-Hilfegesetz: Frauen müssen Antrag stellen

Zum Hintergrund: 1978 und 1979 wurden in der ehemaligen DDR mehrere tausend Frau­en nach der Geburt von Kindern einer so genannten "Anti-D"-Immunprophylaxe unterzogen. Mit dem Immunglobulin-Präparat, dessen Abgabe in der DDR gesetzlich zwingend vorgeschrieben war, sollte bei späteren Schwangerschaften eine Rhesusfaktor-Unverträglichkeit zwischen Mutter und Kind vermieden werden. Einige Chargen der an die Geburtsstationen verteilten "Anti-D"-Immunprophy­laxe, hergestellt aus menschlichem Serum, waren allerdings mit dem Hepatitis-C-Virus verunreinigt.

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