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SCHWEINFURT: Antrittsbesuch des „Generals“

SCHWEINFURT

Antrittsbesuch des „Generals“

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    Amtsantritt von Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann (mitte) in Schweinfurt. Links Leitender Oberstaatsanwalt Rainer Vogt, rechts Geschäftsleiter Wolfgang Haug.
    Amtsantritt von Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann (mitte) in Schweinfurt. Links Leitender Oberstaatsanwalt Rainer Vogt, rechts Geschäftsleiter Wolfgang Haug. Foto: FOTO Waltraud fuchs-Mauder

    Bekanntlich hatte sich die Bayerische FDP monatelang gegen Lückemann gesperrt, der seit sieben Jahren in Würzburg Leitender Oberstaatsanwalt war und hatte ihrerseits Thomas Janovsky, Leitender Oberstaatsanwalt in Bayreuth, ins Spiel gebracht. Seit Februar war die Stelle des Generalstaatsanwaltes in Bamberg unbesetzt. Ende Juni lenkten die Liberalen ein, zum 1. Juli trat Clemens Lückemann sein Amt an.

    Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft sei im vergangenen Jahr stark belastet gewesen, so Lückemann bei seinem Besuch. Bei wachsender Zahl an Straftaten habe jeder der bisher zwölf Staatsanwälte 30 Prozent mehr gearbeitet, als er es rein rechnerisch hätte tun müssen. Nachdem der Landtag einige zusätzliche Stellen bewilligt habe, könne Schweinfurt um eine halbe Stelle verstärkt werden. Ab 1. Oktober kommt eine junge Staatsanwältin. „Damit liegt die Frauenquote bei 50 Prozent“, sagt Rainer Vogt, Leitender Oberstaatsanwalt in Schweinfurt. Er freut sich auch, dass eine Stelle umgewandelt wird vom normalen Staatsanwalt in die eines Gruppenleiters und wertet dies als Anreiz für erfahrene Richter, zur Staatsanwaltschaft zurückzukehren.

    Eine der ersten Aufgaben des neuen „Generals“ ist die Geschäftsprüfung bei der Staatsanwaltschaft in Schweinfurt, die alle sechs Jahre ansteht. Rainer Vogt sieht diese Prüfung einerseits gelassen, aber auch gespannt entgegen. „Dabei bekommen wir nicht etwa eine auf den Deckel, sondern wichtige Hinweise über unsere Arbeit“, betonte er. Geprüft wird beispielsweise, ob die Schweinfurter Staatsanwälte die gleichen Kriterien anwenden wie die in den anderen sechs Gerichtsbezirken, etwa bei der Einstellung wegen geringer Schuld. Stichpunktartig prüft der Generalstaatsanwalt auch, wie die Ermittlungen geführt wurden. Über neue Delikte, gerade im Bereich Internet, gibt es einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Staatsanwälte in ganz Bayern, um die Fälle möglichst gleich zu behandeln.

    Clemens Lückemann, einer von nur drei Generalstaatsanwälten in Bayern und damit direkt der Justizministerin untergeordnet, umschrieb sein weiteres Aufgabenfeld. Er hat die Dienst- und Fachaufsicht über 120 Staatsanwälte in sieben Staatsanwaltschaften des Gerichtsbezirks. Dazu gehört, die besten zu fördern. Seine Stelle hat die Staatsanwaltschaft für das Oberlandesgericht in Bamberg und damit 2006 – nach Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes – die Rechtsbeschwerde bei Ordnungswidrigkeiten „geerbt“. Das heißt, wer in Bayern Beschwerde gegen ein Urteil wegen zu schnellen Fahrens einlegt, muss dies in Bamberg tun.

    Schließlich entscheidet der „General“ über Gnadengesuche nach der so genannten Bayerischen Gnadenordnung. Rund 100 Gnadengesuche werden jedes Jahr im Bereich Schweinfurt gestellt, nur eine Handvoll hat Erfolg und wird positiv beschieden, etwa der Fall einer jungen Mutter mit Kind, die ins Gefängnis soll.

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