Wie die Stadt Schweinfurt in einer Pressemitteilung schreibt, ist es mit Änderung des Paragrafen 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes für Asylbewerber jetzt einfacher, eine Tätigkeit für gemeinnützige Organisationen auszuüben. Für die Arbeitsgelegenheit erhält der Asylbewerber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 Euro je Stunde – zusätzlich zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, heißt es in der Pressemitteilung, der die folgenden Informationen entnommen sind.
Die Stadt Schweinfurt konnte fünf Arbeitsgelegenheiten beim Servicebetrieb Bau- und Stadtgrün einrichten. Alle Teilnehmer haben sich freiwillig gemeldet. Sie helfen bei den Stadtgärtnern und in der Straßenreinigung aus, eine Arbeitsgelegenheit konnte aufgrund von Vorerfahrungen im Kfz-Bereich geschaffen werden. Die Verständigung funktioniert unter anderem durch Kollegen mit entsprechenden Sprachkenntnissen oder in deutscher Sprache. Bestenfalls können aus Arbeitsgelegenheiten bei entsprechendem Ausgang des Asylverfahrens auch richtige Beschäftigungsverhältnisse entstehen.