Wie die Stadt Schweinfurt in einer Pressemitteilung schreibt, ist es mit Änderung des Paragrafen 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes für Asylbewerber jetzt einfacher, eine Tätigkeit für gemeinnützige Organisationen auszuüben. Für die Arbeitsgelegenheit erhält der Asylbewerber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 Euro je Stunde – zusätzlich zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, heißt es in der Pressemitteilung, der die folgenden Informationen entnommen sind.
Schweinfurt