Nicht nur bei der Versicherung, auch bei der Beseitigung der Schäden in höchster Eile gibt es zum Beispiel nach einem verheerenden Orkantief wie „Fabienne“ am 23. September einiges zu beachten. Auf Grund der Zeitknappheit und der gesteigerten Anzahl der Fälle sind die Rettungskräfte und Helfer bei derartigen Unwettern oft gezwungen, zu improvisieren, weil keine Zeit für sorgfältige Planung und Vorbereitung bleibt. Dabei darf jedoch der Arbeitsschutz der an den Aufräum- und Sicherungsmaßnahmen beteiligten Helfer, Handwerker oder Arbeiter nicht in den Hintergrund rücken, wie die Regierung von Unterfranken deutlich macht.
Auch und gerade bei Aufräumarbeiten von Sturmschäden, egal ob an Gebäuden oder im Wald, seien bestimmte Schutzmaßnahmen zu beachten. Das betrifft zum Beispiel die Absturzsicherung, die bereits ab einer Arbeitshöhe von mehr als einem Meter beginnt, durch bestimmte Schutzvorrichtungen, ebenso den Schutz vor herabfallenden Gegenständen wie Äste, lose Ziegel, Ziegelbruch, baufällige Dächer oder sonstige in Mitleidenschaft gezogene Bauteile durch das Tragen von Helmen oder den Schutz vor dem Einbrechen durch den instabilen Untergrund, wenn die Tragfähigkeit von Bauteilen wie etwa Dächern beeinträchtigt worden sein kann.
Weiterhin sind der Schutz vor elektrischer Spannung durch das rechtzeitige Abschalten oder Absichern von durch den Sturm in Mitleidenschaft gezogenen Freileitungen sowie der Schutz vor Stolpern, Stürzen und Rutschen, nicht zuletzt bei Nässe, zu nennen.
Generell sei zu berücksichtigen, dass technische bzw. kollektive Schutzmaßnahmen wie etwa durch einen dreiteiligen Seitenschutz den persönlichen Schutzausrüstungen wie Gurt und Höhensicherungsgerät vorzuziehen, betont die Regierung von Unterfranken. Denn gerade in der hohen Arbeitsbelastung in der Zeit nach dem Sturm sollten die Sicherheitseinrichtungen nicht auch noch von individuellen Verhalten abhängig sein.