Planung kann helfen: Im eigenen Garten ist Grillen zum Beispiel prinzipiell erlaubt, wenn der Nachbar nichts dagegen hat. Aber auch, wer auf dem Balkon oder in der Natur grillt: Wer schon nicht mitgrillt, soll auch keine Rauchvergiftung kriegen. Und vom Lärm verschont bleiben, sagt Helmut Wehner Leiter des Ordnungsamts Schweinfurt.
In Wohnanlagen ist das Grillen mit Holzkohle prinzipiell verboten. Elektrogrills sind erlaubt, weil die kaum Rauch erzeugen. "Wenn Mietern in Außenanlagen grillen wollten, auch mit Holzkohle, haben wir das in den letzten Jahren vereinzelt geduldet", sagt Michael Radler, Sachgebietsleiter der Miet- und Objektverwaltung der Wiederaufbaugesellschaft. Geselligkeit jedenfalls zahle sich aus: Denn wenn der Nachbar mitgrillt, kann er sich auch nicht beschweren.
Wer in der Natur Steaks braten möchte, hat's in Schweinfurt nicht leicht. Es gibt nur einen ausgewiesenen Bereich, in dem Grillen erlaubt ist. Am Baggersee dürfen die Würstchengenießer künftig sogar an einem Riesen-Grill die Zangen kreuzen (siehe oben). Allerdings gibt es auch hier eine Einschränkung: Das kulinarische Freizeitvergnügen ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Erlaubt sind nur Holzkohle oder Gas auf handelsüblichen Geräten.
Verboten sind Feuerstellen mit Rost auf dem Boden, von Steinen umrandet. So steht es in der Satzung über die Benützung der "Erholungsanlage Baggersee am Schweinfurter Kreuz". Wer sich nicht daran hält, dem flattert eine Anzeige ins Haus. Verstoß gegen die Anlagensatzung, heißt das auf Amtsdeutsch. Bis zu 1 000 Euro Bußgeld drohen. Diese Grenze schöpft das Ordnungsamt jedoch so gut wie nie aus. "Wir sind schließlich keine Unmenschen", sagt Helmut Wehner, Leiter des Ordnungsamts Schweinfurt.
Solche Ordnungswidrigkeiten kommen nur relativ selten zur Anzeige. Am Baggersee werden pro Badesaison, das heißt von Ende Mai bis Ende September, im Schnitt zehn bis 20 Griller vom Sicherheitswachdienst, der Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst erwischt.
Da das Grillen nur am Baggersee erlaubt ist, das Freizeitvergnügen aber allgemein sehr beliebt ist, darf getrost davon ausgegangen werden, dass auch an nicht-ausgewiesenen Bereichen gegrillt wird. "Die Polizei kann nicht so häufig im Naturschutzgebiet und an den Mainwiesen präsent sein, weil ihre Aufgaben anders gewichtet sind", erklärt Reinhard Thein, stellvertretender Leiter des Ordnungsamts.
Die meisten Ordnungswidrigkeiten am Mainufer werden von der Wasserschutzpolizei, die mit dem Ordnungsamt korrespondiert, entdeckt. Allerdings haben diese Verstöße meist nichts mit dem Grillen an sich zu tun. Sondern vielmehr damit, dass so nebenbei mit Autos über die Wiesen gefahren werden soll. Außerdem darf dort nicht campiert und geparkt werden.
"Grillen auf offenem Feuer ist am Main verboten, weil dabei die Grasnarbe verletzt wird und kommt zur Anzeige", sagt Michael Stiller, Polizeihauptmeister der Wasserschutzpolizei. Die Beamten dulden aber Griller, die ihren eigenen Grill mitbringen und Ordnung halten, also die Natur nicht schädigen und ihren Platz hinterher wieder aufräumen.
Wenn alles beachtet wird, kann einer gemütlichen Grill-Session nur noch eine Sache im Wege stehen: Das Wetter.