Gästeführungen können unter Einhaltung bestimmter Schutz- und Hygienemaßnahmen stattfinden. Gäste mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung bzw. Kontakt in den letzten 14 Tagen mit einem Erkrankten können nicht teilnehmen. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sind verpflichtend. Bei Gästeführungen kommt der Einsatz der „Personenführungsanlage“ (Audio-Guide) zum Einsatz. Führungen können kurzfristig abgesagt werden.
SCHWEINFURT