Bis 1972/1973 gab es für die rund 300 000 Berufsausbilder in der Bundesrepublik keine eigene Interessenvertretung. Gesetze und Verordnungen für die Berufsausbildung wurden sozusagen „über die Köpfe der Ausbilder“ entschieden. Bis 1972/73: In diesen Jahren gründeten sich in mehreren Bundesländern Gruppen von Berufsausbildern, die sich bald zu Landesverbänden zusammenschlossen.
KREIS SCHWEINFURT