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Gerolzhofen: Aufmaße sorgen für Andrang im VG-Gebäude 

Gerolzhofen

Aufmaße sorgen für Andrang im VG-Gebäude 

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    Ein reges Kommen und Gehen gab es am Mittwoch im VG-Amtsgebäude in der Brunnengasse zu Beginn der angebotenen Anhörungs- und Erörterungstermine mit dem beauftragten Fachbüro aus Reichenberg zum neuen Aufmaß der Grundstücks- und Geschossflächen im Stadtgebiet.
    Ein reges Kommen und Gehen gab es am Mittwoch im VG-Amtsgebäude in der Brunnengasse zu Beginn der angebotenen Anhörungs- und Erörterungstermine mit dem beauftragten Fachbüro aus Reichenberg zum neuen Aufmaß der Grundstücks- und Geschossflächen im Stadtgebiet. Foto: Norbert Vollmann

    Ein reges wie stetes Kommen und Gehen gab es am Mittwoch im VG-Amtsgebäude in der Brunnengasse. Grund waren die vom Büro Koch Kommunalservice aus Reichenberg in dieser und der kommenden Woche angebotenen Anhörungs-und Erörterungstermine zum neuen Aufmaß der Grundstücks- und Geschossflächen im Stadtgebiet. Sie bilden die Grundlage für die künftige Erhebung von Herstellungs- und Verbesserungsbeiträgen im Hinblick auf Kanalisation und Kläranlage sowie die Wasserversorgung.

    Die Resonanz und Reaktion derjenigen, die ins VG-Gebäude kamen, zeigte, dass die Verunsicherung allenthalben bei den Besitzern von bebauten wie unbebauten Grundstücken als auch von Eigentumswohnungen groß ist, welche Flächen nun berücksichtigt werden und welche nicht. Der Aufklärungsbedarf ist hoch. Teilweise kam es etwa im Hinblick vor allem auf Keller und Dachgeschoss zu gewissen Korrekturen, teilweise nach der entsprechenden Aufklärung durch die Mitarbeiter des Reichenberger Fachbüros aber auch nicht. Ein Hausbesitzer, bei dem alles seine Richtigkeit hatte, stellte lapidar fest: „Jetzt bin ich wenigstens beruhigt und kann sagen, mein Möglichstes getan zu haben.“

    Interessant und spannend wird es sein, zu gegebener Zeit zu sehen, in welcher Größenordnung sich die durch die neuen Aufmaße ergebene Flächenmehrung nach Gegenüberstellung mit den bisher veranlagten Flächen bewegt. Das ist nach Auskunft der Verwaltungsgemeinschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Nacharbeiten möglich.

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