Klaus Wagner (Name von der Redaktion geändert) aus dem Raum Gerolzhofen sieht sich um sein sauer verdientes Geld geprellt. Er bezeichnet sich als zurückhaltenden und konservativen Anleger, der mit seinem Ersparten etwas für die eigene Altersvorsorge tun wollte. Damit ging er zu seiner Gerolzhöfer Bank. "Mein Berater dort hat sofort den Rosche-Fonds Nr. XXVI forciert", ihm den geschlossenen Immobilienfonds über ein Gebäude in Seattle mit "erstklassigen Mietern" als "risikolos und bombensicher" angepriesen, erinnert sich Wagner. Acht Prozent Zinsen sollte der Fonds im Jahr ausschütten, das meiste davon aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA steuerfrei.
Im Vertrauen auf den Bankberater hat Wagner die Fondsanteile Anfang März 1997 gekauft. Investitionssumme: 30 000 US-Dollar. Die ersten der vierteljährlich fälligen Zinszahlungen trafen auch pünktlich und in voller Höhe ein. Doch schon bald geriet der Geldfluss ins Stocken, versiegte schließlich ganz.
Wiederverkauf war nicht möglich
"Mein Bankberater hat mich immer wieder beschwichtigt, alles mit kurzfristigen Mietausfällen begründet und als Lappalie bezeichnet", erinnert sich der Anleger.
Wagner wurde es dennoch zu heiß, er wollte seine Anteile verkaufen. Doch das geht bei dieser Anlageart nicht, weil es dafür keinen öffentlichen Markt gibt. Auch das habe ihm sein Berater nie gesagt, behauptet der Bankkunde. Genau so wenig, wie er ihn auf das Kursrisiko Dollar/Mark/Euro hingewiesen und seine Risikobereitschaft abgefragt habe. Die letzte Zinszahlung kam am 31.12.1999. Bald danach stellte ein Rosche-Fonds nach dem andern Antrag auf Insolvenz.
Der Anfang vom Ende war wohl, dass die Finanz-Jongleure aus Freiburg in unzulässiger Weise mehrere Einzelfonds zu einem so genannten Master-Fonds verschmolzen haben, um zu retten, was zu retten war. Dadurch wurden gute und miserable Fonds vermischt. Ein Vorgang, der für die Bank nicht vorhersehbar war und dem außerdem die Anteilsbesitzer zugestimmt hätten, sagt Rechtsanwalt Dr. Jürgen Baumeister, der die Raiffeisen-Volksbank vertritt. Ihm zur Seite steht für des Genossenschaftsverbands Bayern Rechtsanwalt Dr. Oliver Schießer. Sein Basisargument gegen die Klage: "Ein Anlagevermittler haftet nicht für kriminelle Machenschaften, die sich zum Zeitpunkt des Anlagegesprächs noch gar nicht ereignet hatten, geschweige denn bekannt waren."
Das Landgericht Mannheim hat inzwischen die Initiatoren der Fonds, Michael Vogelbacher und Gabriele B. Rosche, zu vier Jahren und neun Monaten bzw. zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Das nützt Klaus Wagner indes wenig. Als er bei seiner Bank vorstellig wurde, machte ihm die Geschäftsleitung wenig Hoffnung, wenigstens einen Teil seines Geldes wieder zu sehen. Die Direktoren Hubert Zinkl und Klaus Henneberger bestreiten generell, die Kunden seien nicht richtig beraten worden. Bei jedem einzelnen habe der Kundenberater nachweislich ein Risiko-Profil vorgenommen. "Vor Gericht könnten wir jederzeit beweisen, dass alle ordnungsgemäß beraten worden sind. Wir haben Unterlagen zu jedem. Daraus geht hervor, dass sich viele als spekulativ oder gar hochspekulativ eingestuft haben." Aussage also gegen Aussage.
Hohe Provisionszahlungen, die Bank und Berater eingestrichen haben sollen, will Sternisko nicht angreifen. Wohl aber, dass der Berater sehenden Auges den Niedergang der Fonds verfolgt und nichts unternommen habe, nur um seine Provisionen zu sichern. "Das erfüllt die Schadenersatzansprüche, auch gegenüber dem Berater persönlich".
Die Vermittlung der Pleite-Fonds hat nach Angaben der Direktoren ausschließlich ein Kundenberater betrieben, der inzwischen auf eigenen Wunsch aus der Raiffeisen-Volksbank ausgeschieden ist.
Dass die Fonds überhaupt in der Angebotspalette der Bank gestanden haben, stützte sich im Wesentlichen auf der höchstmöglichen Bewertungsstufe, die die Gesellschaft für Unternehmensanalyse und Beteiligungsmanagement mbH (G.U.B.) in Hamburg an die Rosche-Fonds XXVI und XXVIII vergeben hat.
Damit widerspricht die Bankleitung auch der Darstellung, der Berater habe sich zu wenig in der Fachpresse ausgekannt und nicht die Warnung vor Rosche-Produkten aus dem gerlach-report weiter gegeben. Dieser reißerisch aufgemachte Brief kursiere nur in minimaler Auflage und sei keine Pflichtlektüre, sagen die Gerolzhöfer Bankdirektoren.
In der Tat existiert eine Menge positiver Presseartikel über Rosche-Fonds in Wirtschaftsteilen namhafter Blätter wie "Welt am Sonntag", "Die Welt" (dort präsentierte sich Michael O. Vogelbacher noch in der Ausgabe vom 17. Mai 2000 als "Immobilien-Mann der Woche"), FAZ und Handelsblatt. Warnende Hinweise zu Rosche kamen von Fachblättern wie "Kapitalmarkt intern" oder der "Wirtschaftswoche".
Rechtsanwalt Roland Sternisko beharrt indes darauf, dass die Bankkunden nicht ordnungsgemäß beraten wurde. So haben sie anstelle des ausführlichen, 68-seitigen Fonds-Prospekts nur einen zweiseitigen Flyer bekommen, auf dem nirgends ein Risiko-Hinweis vermerkt gewesen sei. Insgesamt, so Sternisko, entstand bei den Fonds-Geschäften ein Schaden von etwa 700 000 US-Dollar (etwa 570 000 Euro).
Nach umfassendem Schriftverkehr mit Dr. Jürgen Baumeister ist nun für Sternisko das Tuch für eine außergerichtliche Lösung zerschnitten. Deshalb wird der Rechtsanwalt im Auftrag von rund 15 Mandanten beim Landgericht Schweinfurt Klage auf Schadenersatz in voller Höhe plus Zinsen gegen die Raiffeisen-Volksbank einreichen.
Verjährung: Zeit wird knapp
Viel Zeit bleibt dafür nicht mehr, denn die Verjährung beginnt am 1. Januar 2005. Dann wird es juristisch ohne Belang sein, ob die Bank ihre Kunden richtig oder falsch beraten hat. Das Landgericht Schweinfurt hat allerdings inzwischen den Eingang der ersten Klage bestätigt.
Angeblich soll auch die Kreissparkasse Schweinfurt in Gerolzhofen Rosche-Fondsanteile vermittelt haben. Sowohl der Gerolzhöfer Filialleiter Alois Kraft noch Wolfgang Rosin, Leiter der Wertpapierabteilung der Kreissparkasse, wollten das aber auf Anfrage bestätigen.