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GEROLZHOFEN: Ausländer nutzen neue Regelung

GEROLZHOFEN

Ausländer nutzen neue Regelung

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    Seit Januar besteht das neue Staatsangehörigkeitsrecht. 44 ausländische Mitbürger aus dem Landkreis Schweinfurt haben seitdem Einbürgerungsanträge gestellt - davon zwölf Personen aus den Orten der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen. Damit hat sich die Zahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. 24 Fälle wurden bereits in diesem Jahr noch nach altem Recht abgewickelt - und zwei nach dem neuen.

    Den Sachgebietsleiter der Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises Schweinfurt, Jürgen Niesner, verwundert dies nicht, "bedenkt man, dass im Landkreis Schweinfurt nur 3 005 Ausländer (Stand 31. Dezember 1999) gemeldet sind." Insgesamt leben in Bayern 1,2 Millionen Ausländer, von denen schätzungsweise nunmehr die Hälfte berechtigt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen.

    "Unsere ausländischen Mitbürger verhalten sich schon genauso vorsichtig wie wir Deutsche", berichtet Niesner amüsiert. "Wie erwartet, zeigten sie sich anfangs eher abwartend und vorsichtig." Dies änderte sich jedoch im Laufe des Jahres und inzwischen häufen sich die Anträge.

    "Die Mehrstaatigkeit", erklärt Jürgen Niesner, "wäre natürlich ein größerer Wurf gewesen, denn viele der ausländischen Mitbürger möchten nicht auf die Staatsangehörigkeit ihres Geburtslandes verzichten." In vielen Ländern bedeutet der Erwerb einer neuen Staatsangehörigkeit automatisch den Verlust der alten Staatsangehörigkeit.

    Ganz anders sieht die Neuregelung für Kinder aus, die ab dem 1. Januar 2000 in Deutschland geboren werden. Wenn ein Elternteil seit acht Jahren einen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung, oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt, bekommt das Kind automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres muss es sich dann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Erfolgt bis dahin keine Erklärung, bedeutet dies den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ab dem 23. Lebensjahr.

    Aussicht auf Erfolg bei der Antragstellung haben grundsätzlich diejenigen Erwachsenen, die seit acht Jahren "anrechenbar" in Deutschland leben, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, eine Loyalitätserklärung abgeben, eine Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung besitzen, nicht vorbestraft sind, weder Sozial- noch Arbeitslosenhilfe beziehen sowie Deutsch sprechen und lesen können. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die beim Landratsamt Schweinfurt, Jürgen Niesner, Tel. (0 97 21) 5 53 42 zu erfragen sind.

    Obwohl die Einbürgerung in vielerlei Hinsicht vereinfacht wurde, ist sie auch weiterhin ein komplizierter, langwieriger und formeller Akt. Ob es künftig schneller geht, einem Antragsteller den deutschen Pass auszuhändigen, steht in den Sternen. Denn es sind häufig nicht nur deutsche Behörden daran beteiligt.

    Erst muss ein Antrag gestellt werden, dem alle wichtigen Unterlagen wie Geburts- und Heiratsurkunden beizulegen sind. Verläuft die Überprüfung positiv, folgt in den Fällen, in denen das Heimatland des Bewerbers nicht ohnehin den automatischen Verlust der Staatsangehörigkeit vorsieht, die Einbürgerungszusicherung. Hält der Antragsteller dieses Dokument in Händen, muss er sich in seinem Heimatland um das Entlassungsverfahren aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit kümmern. Erst danach erhält er die deutsche Einbürgerungsurkunde und muss dafür die Gebühr zahlen.

    Kein Wunder also, dass bisher erst zwei der 44 Antragsteller den deutschen Pass erhielten. Für drei weitere geht die Sache genauso über die Bühne; für sie liegen momentan die Einbürgerungsurkunden auf dem Landratsamt, mit denen sie in die zuständigen Gemeindeverwaltungen gehen können, um den deutschen Pass zu bekommen.

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